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Abgeordnete

Detlef Seif
© Detlef Seif/Laurence Chaperon
Detlef Seif, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. August 1962 in Euskirchen; evangelisch-lutherisch; verheiratet, ein Kind.
1982 Abitur; 1982 bis 1984 Grundwehrdienst; 1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; 1990 erste juristische Staatsprüfung; Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung; 1993 zweite juristische Staatsprüfung; 1993 Zulassung als Rechtsanwalt.
Seit Oktober 1982 Mitglied der CDU; diverses parteipolitisches und überparteiliches Engagement, Ende der achtziger Jahre als Vorsitzender der Bürgerinitiative Steinbachtalsperre; Mitte der achtziger Jahre Referent zum Thema: „Menschenrechtsverletzungen in der DDR“; verschiedene Ämter in der CDU; 1999 bis 2009 Ratsmitglied der Gemeinde Weilerwist; seit Juni 2009 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Euskirchen; seit Oktober 2009 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Aachen.
Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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