Detlef Seif

Rechtsanwalt CDU/CSU

Detlef Seif
Detlef Seif (© Detlef Seif/Laurence Chaperon)

Geboren am 15. August 1962 in Euskirchen; evangelisch-lutherisch; verheiratet, ein Kind.

1982 Abitur; 1982 bis 1984 Grundwehrdienst; 1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; 1990 erste juristische Staatsprüfung; Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung; 1993 zweite juristische Staatsprüfung; 1993 Zulassung als Rechtsanwalt.

Seit Oktober 1982 Mitglied der CDU; diverses parteipolitisches und überparteiliches Engagement, Ende der achtziger Jahre als Vorsitzender der Bürgerinitiative Steinbachtalsperre; Mitte der achtziger Jahre Referent zum Thema: „Menschenrechtsverletzungen in der DDR“; verschiedene Ämter in der CDU; 1999 bis 2009 Ratsmitglied der Gemeinde Weilerwist; von 2009 bis 2023 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Euskirchen und stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Aachen.

Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2014 bis 2025 EU-Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seit 2025 Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Umsetzung der Europäischen Asyl- und Migrationswende. Seit Mai 2025 Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • Rechtsanwalt, Weilerswist
    • Mandant 127, Privatkundenbereich
    • 2025: 1.936,85 EUR, Brutto
    • Mandant 143, Privatkundenbereich
    • 2025: 6.206,44 EUR, Brutto
    • Mandant 168, Privatkundenbereich
    • 2025: 2.147,83 EUR, Brutto
    • Mandant 169, Privatkundenbereich
    • 2025: 1.475,24 EUR, Brutto
    • Mandant 170, Privatkundenbereich
    • 2025: 1.049,60 EUR, Brutto
    • Mandant 171, Privatkundenbereich
    • 2025: 2.005,15 EUR, Brutto
    • Mandant 172, Privatkundenbereich
    • 2025: 1.775,53 EUR, Brutto
    • Mandant 173, Privatkundenbereich
    • 2025: 2.970,08 EUR, Brutto
    • Mandant 174, Privatkundenbereich
    • 2025: 2.731,21 EUR, Brutto
    • Mandant 175, Privatkundenbereich
    • 2025: 3.333,24 EUR, Brutto

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.