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  • Geschäftsordnungsdebatte
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Geschäftsordnung

Bundestag beschließt Erweiterung der Tagesordnung

Der Bundestag hat am Freitag, 8. Juni 2018, beschlossen, die Tagesordnung um zwei Punkte zu erweitern. Nach 20-minütiger Geschäftsordnungsdebatte stimmten CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Opposition dafür, ihren eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes (19/2509) gleich im Anschluss in erster Lesung beraten zu lassen. Gegen die Stimmen der AfD beschloss der Bundestag darüber hinaus, die zweite und dritten Beratung eines Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/1320), zu dem eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vorliegt (19/2581), direkt danach abschließend zu beraten.

Für die Unionsfraktion begründete deren Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer die Aufsetzung damit, dass der Antrag fristgerecht gestellt worden. Das Verfahren sei unspektakulär und rechtlich einwandfrei. Man wolle die Änderung der Parteienfinanzierung am Freitag morgen öffentlich diskutieren: „Mehr Öffentlichkeit geht nicht.“ Auch werde es im Innenausschuss eine öffentliche Anhörung geben.  

Empörung über AfD

Empörung bei anderen Fraktionen löste der Obmann der AfD-Fraktion im Geschäftsordnungsausschuss Thomas Seitz aus, als er seine Redezeit zu einer Trauerminute für das Mordopfer Susanna nutzen wollte. Die amtierende Bundestagspräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) brach die Aktion ab und rief den nächsten Redner, den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, ans Mikrofon.

Schneider wie auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Dr. Marco Buschmann, und die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, verurteilten die „Inszenierung“ (Haßelmann), für die sich die AfD schämen solle. Buschmann sagte, die AfD sollte sich bei den Angehörigen der Toten dafür entschuldigen, den Anlass missbraucht zu haben, um parteipolitische Werbung zu machen. 

„In Wahrheit ist euch der Inhalt unangenehm“

In der Frage der Erweiterung der Tagesordnung schloss sich Carsten Schneider den Ausführungen Grosse-Brömers an:  „Besser und transparenter geht es nicht.“ Marco Buschmann sagte, die Aufsetzung der Parteiengesetz-Änderung sei nicht klug, weil der Eindruck entstehen könne, die Mehrheitsparteien gestalteten das Recht nach ihren Interessen aus. Dies schade dem Vertrauen in das Parteiengesetz. 

Die erste Lesung jetzt wäre vertretbar, wenn die abschließende Beratung im Herbst stattfinden würde. Diese sei jedoch bereits für den 15. Juni geplant: „In Wahrheit ist euch der Inhalt unangenehm“, fügte der Liberale hinzu. Er forderte die Koalition auf, Rücksicht auf das Ansehen des Bundestages zu nehmen.

„Einfach nur dreist“

Für die Fraktion Die Linke schloss sich deren rechtspolitischer Sprecher Friedrich Straetmanns den Ausführungen Buschmanns an. Die Einhaltung und Wahrung eines gewissen Stils sei nicht verboten. Seine Fraktion fordere ein anderes Verfahren. Eine in Ruhe vorbereitete Anhörung würde für Transparenz sprechen. Die Anhörung im Innenausschuss findet bereits am Montag, 11. Juni, statt. 

Britta Haßelmann nannte es „einfach nur dreist“, das Gesetzgebungsverfahren innerhalb einer Woche abzuschließen. Dies schade allen demokratischen Parteien. Für ihr Vorgehen müsse sich die Koalition eigentlich entschuldigen. (vom/08.06.2018)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
Claudia Roth
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Dokumente
  • 19/1320 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
    PDF | 243 KB — Status: 21.03.2018
  • 19/2509 - Gesetzentwurf: Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
    PDF | 235 KB — Status: 05.06.2018
  • 19/2581 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 19/1320 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
    PDF | 233 KB — Status: 06.06.2018
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung angenommen
Tagesordnung

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Koalition will mehr staatliche Mittel für Parteien

CDU/CSU und SPD haben einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vorgelegt (19/2509), den der Bundestag am Freitag, 8. Juni 2018, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen hat. Im Innenausschuss findet am Montag, 11. Juni, eine zweistündige öffentliche Anhörung dazu statt. Die zweite und dritte Beratung ist bereits für Freitag, 15. Juni, vorgesehen.

Die Koalitionsfraktionen wollen das jährliche Gesamtvolumen der staatlichen Mittel, das allen Parteien insgesamt ausgezahlt werden darf (absolute Obergrenze) von derzeit 165 auf 190 Millionen Euro ab dem Jahr 2019 anheben. Dazu solle Paragraf 18 Absatz 1 Satz 1 des Parteiengesetzes geändert werden. Die Staatsleistungen für Wahlkreisbewerber nach dem Bundeswahlgesetz und für politische Vereinigungen nach dem Europawahlgesetz sollen angehoben und an künftige Anhebungen der Höhe der Parteienfinanzierung gekoppelt werden. (vom/08.06.2018)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
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Dokumente
  • 19/2509 - Gesetzentwurf: Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
    PDF | 235 KB — Status: 05.06.2018
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Überweisung 19/2509 beschlossen
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Experten bewerten Ände­rungen bei der Par­teien­finanzie­rung kontro­vers

Parteien sollen künftig mehr Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung bekommen: Das sind die Pläne der Großen Koalition, für die sie einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (19/2509) vorgelegt hat. Damit soll die Obergenze der staatlichen Parteienfinanzierung von aktuell 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro ab dem kommenden Jahr erhöht werden. Bei Experten sorgt das Vorhaben für ein ganz unterschiedliches Echo, auch was die Bewertung betrifft, ob die geplanten Neuregelungen verfassungsgemäß sind. Dies wurde am Montag, 11. Juni 2018, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) deutlich.

„Erhöhung ist möglich“

So äußerten sich Prof. Dr. Michael Brenner von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Staatsrechtler aus Heidelberg, klar für den Entwurf. Das Bundesverfassungsgericht habe „verfassungsrechtliche Leitlinien“ erlassen, innerhalb derer die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung verändert werden könne, so Brenner. Gebe es „einschneidende Veränderungen der bestehenden Verhältnisse“, sei eine Erhöhung möglich. Diese seien gegeben – etwa durch die Notwendigkeit, Hackerangriffe abwehren, Fake News entkräften und stärker auf die Digitalisierung setzen zu müssen, entstünden den Parteien höhere Kosten. Die Aufrechterhaltung der freien demokratischen Grundordnung sollte dem Staat 190 Millionen Euro im Jahr „wert sein“. 

Auch Bernd Grzeszick betonte, steigende Wahlbeteiligung und neue partizipative Instrumente, die die Parteien anwenden müssten, würden diese Erhöhung rechtfertigen. Der Entwurf sei seines Erachtens „verfassungsgemäß“.

„Ausgezeichnetes Modell“

Auch der Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang Zeh zeigte sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf: Das Modell der hälftigen Finanzierung der Parteien durch private Mittel, Spenden und Beiträge einerseits und staatliche Alimentation andererseits sei ein „ausgezeichnetes Modell“. Die absolute Obergrenze führe bisher dazu, dass Anstrengungen, den privaten Anteil zu erhöhen, mit einer Kappung einhergingen. 

Von „Selbstbedienung“ könne keine Rede sein: Hier würden sich nicht „Parteimitglieder die Taschen füllen“, das Geld werde für die Bewältigung der „wachsenden Aufgaben“, also für Personal, Technik, Veranstaltungen und ähnliches verwendet.

„Darlegungslast wird in keiner Weise erfüllt“

Dies sieht Prof. Dr. Sophia Schönberger, Staatsrechtlerin in Konstanz, anders: Die tatsächliche Veränderung der Verhältnisse werde in dem Entwurf mitnichten klar dargelegt. 

Die Darlegungslast werde „in keiner Weise erfüllt“ – so liege zum Beispiel der Verdacht nahe, dass die Digitalisierung zwar durchaus Geld koste, man aber gleichzeitig auch spare. Grundsätzlich müsse man angesichts des „Dilemmas der Entscheidung in eigener Sache“ mehr Sensibilität erwarten.

„Begründung nicht nachzuvollziehen“

Erhebliche Kritik am Verfahren insgesamt äußerten drei Sachverständige. So sagte Dr. Michael Kloß von der Ludwig-Maximilians-Universität München, die Koalition verletze offenbar die „informelle Norm“ bei einer Entscheidung über die Parteienfinanzierung Einvernehmen mit den übrigen im Parlament vertretenen Parteien herzustellen. Auch inhaltlich sei die Begründung für die Notwendigkeit, die Finanzierung zu erhöhen, nicht nachzuvollziehen. 

Offenbar habe die Koalition Finanzprobleme, die die anderen Parteien nicht hätten, gleichzeitig entstehe der Eindruck, dass lediglich „ein Nehmen stattfindet“, auf eine größere – seit Langem angemahnte – Transparenz bei der Parteienfinanzierung aber verzichtet werde. Er, so Kloß, sehe den Entwurf daher „überaus kritisch“.

„Eine Wertungsfrage“

Auch Dr. Heike Merten von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf äußerte Kritik: Eine Erhöhung der Parteienfinanzierung über den Preisindex hinaus sei eine „Wertungsfrage“ in den Händen des Gesetzgebers – denkbar wäre hier, auf das Votum objektiver Sachverständiger zu hören, was aber nicht getan werde. 

Auch die geänderten Verhältnisse insbesondere mit Blick auf neue Beteiligungsformen müssten klar diskutiert werden. Es gehe „nicht, erst das Geld haben zu wollen“, aber dann nicht die Möglichkeiten zu schaffen.

Volksentscheide vorgeschlagen

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider warf dem Bundestag vor, immer wieder vor dem Bundesverfassungsgericht einzuknicken und forderte eine Initiative aus dem Parlament heraus zur staatlichen Parteienfinanzierung. 

Dafür müsse es Volksentscheide geben, bis dahin solle die bisherige Regelung beibehalten werden. (suk/11.06.2018)


Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (19/2509) steht am Montag, 11. Juni 2018, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Die Sitzung unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) beginnt um 10 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Obergrenze soll deutlich ausgeweitet werden

Union und SPD wollen wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung deutlich ausweiten. Die zulässige Grenze soll von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden.

Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.

„Kosten neuer Quantität und Qualität“

Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen.

Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs „durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten“ neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente – etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide – „und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen“, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten. (pk/07.06.2018)

Zeit: Montag, 11. Juni 2018, 10 bis 12 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Michael Brenner, Rechtswissenschaftliche Fakultät Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M. (Cambridge), Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Internationales Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie, Universität Heidelberg
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  • Dr. Heike Merten, Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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  • 19/2509 - Gesetzentwurf: Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
    PDF | 235 KB — Status: 05.06.2018
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Geschäftsordnung

Parteien­gesetz-Ände­rung mit Koalitions­mehrheit auf die Tages­ordnung gesetzt

Der Bundestag hat zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 15. Juni 2018, mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der vier Oppositionsfraktionen beschlossen, die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes und weiterer Gesetze (19/2509) unmittelbar im Anschluss stattfinden zu lassen. Der Gesetzentwurf sieht vor, im Parteiengesetz die Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 165 auf 190 Millionen Euro anzuheben.

Vorausgegangen war eine 20-minütige Aussprache zur Geschäftsordnung. Eine solche Geschäftsordnungsdebatte hatte es bereits vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Freitag, 8. Juni, gegeben. Zwischen den Fraktionen bestand kein Einvernehmen darüber, die abschließende Beratung auf die Tagesordnung der Plenarsitzung zu setzen.

Koalition: Rechtmäßiges und transparentes Verfahren

Die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU, Michael Grosse-Brömer, und der SPD, Carsten Schneider, wiederholten im Wesentlichen ihre bereits am 8. Juni vorgebrachten Argumente, die für die Aufsetzung auf die Tagesordnung sprächen. Grosse-Brömer betonte, das parlamentarische Verfahren sei rechtlich vollkommen einwandfrei und transparent verlaufen. Einen besseren Debattenplatz gebe es nicht, da in Russland derzeit kein WM-Fußballspiel angepfiffen werde. Es habe am 11. Juni eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss gegeben, die Sache sei entscheidungsreif. 

Schneider sagte, es gebe überhaupt nichts zu verstecken. Der AfD hielt er vor, sie beziehe ihre Finanzierung aus dubiosen Quellen und verschleiere sie.

AfD: Akt räuberischer Selbstbedienung

Für die AfD hatte der Obmann der Fraktion im Geschäftsordnungsausschuss Thomas Seitz der Koalition die „empörende Absicht“ vorgeworfen, die Sache durchpeitschen zu wollen. Die Einhaltung der Mindestfristen der Geschäftsordnung genüge nicht für ein rechtmäßiges Verfahren, um im „Windschatten der WM“ ein „verfassungswidriges Gesetz“ durchzubringen. Hier werde in „eigener Sache“ entschieden, daher handele es sich um einen „Akt räuberischer Selbstbedienung“. 

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble intervenierte nach dem Redebeitrag des AfD-Abgeordneten und erinnerte an seinen Aufruf vom 14. Juni, dass zum Grundkonsens eine „gewisse Mäßigung“ gehöre.

Opposition rügt Eile des Verfahrens

Dr. Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, warf der Koalition vor, sie sei von der jahrzehntelangen Übereinkunft abgewichen, Änderungen des Parteiengesetzes zwischen den Parteien abzusprechen. „Warum geben Sie uns nicht die Zeit, das Parteiengesetz zu verbessern?“, fragte Buschmann. Das Parteiengesetz sei unbefriedigend und kompliziert. Das jetzige Verfahren rieche danach, dass es der Koalition unangenehm sei.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, argumentierte, formal sei das Verfahren korrekt verlaufen, politisch sei es aber nicht sinnvoll. Da die Gesetzesänderungen erst 2019 in Kraft treten sollen, verstehe er nicht, warum eine Frage von so grundsätzlicher Bedeutung nicht diskutiert werden könne. 

Grüne: 

Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, sagte, ihre Fraktion, die FDP und Die Linke hätten der Aufsetzung auf die Tagesordnung widersprochen, der AfD habe es dazu nicht bedurft. Die AfD solle aufhören, sich als „Saubermann“ darzustellen. In der Anhörung im Innenausschuss habe es erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf gegeben. 

„Ihnen fällt eine besondere Begründungs- und Darlegungspflicht zu“, rief sie der Koalition entgegen. Union und SPD hätten nicht darlegen können, warum sie dieses Verfahren so schnell durchziehen und warum sie keine Gespräche zwischen den Parteien zulassen. (vom/15.06.2018)

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Bundes­tag beschließt Aus­weitung der staat­lichen Parteien­finanzierung

Der Bundestag hat am Freitag, 15. Juni 2018, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (19/2509) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für die Ausweitung der staatlichen Parteienfinanzierung, 285 lehnten sie ab, es gab vier Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/2734) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Vereinbarkeit der Ausgaben mit dem Bundeshaushalt (19/2738) vor. 

Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.

Koalition: Inflationsausgleich reicht nicht aus

Wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen wird nun die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben. Ein Inflationsausgleich reicht nach Ansicht von CDU/CSU und SPD nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen.

Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs „durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten“ neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente – etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide – und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten. 

Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von AfD, FDP und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/2739) ab. Darin hatte die Fraktion gefordert, die Veröffentlichungsgrenzen für Zuwendungen deutlich herabzusetzen, sodass für Spenden ab 5.000 Euro die Pflicht zur Nennung im Rechenschaftsbericht sowie für Spenden ab 25.000 Euro die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung gilt.

Die verspätete Meldung von Spenden von mehr als 25.000 Euro wollten die Grünen sanktionieren. Spenden an Parteien sollten auf natürliche Personen mit einer jährlichen Obergrenze von 100.000 Euro pro Person beschränkt werden. Den Verstoß gegen das Verbot, Bargeldspenden anzunehmen, wollte die Fraktion mit 1.000 Euro bestraft sehen. 

CDU/CSU: Kluge Balance zwischen Eigenmitteln und Staatsgeldern

In der Aussprache im Plenum würdigte Ansgar Heveling (CDU/CSU) das System der Parteienfinanzierung als „kluge Balance“ zwischen Eigenmitteln und staatlichen Geldern. Die Parteien bräuchten einen finanziellen Grundstock aus staatlichen Mitteln, sollten aber nicht von einzelnen finanzkräftigen Gönnern abhängig sein. Die Höhe der absoluten Obergrenze sei nicht in Stein gemeißelt. 

Es habe einschneidende Veränderungen durch die Digitalisierung gegeben. Parteien müssten heute auf allen Kanälen aktiv sein und in kurzer Zeit auf Bürger reagieren, um die Erwartungen zu erfüllen. Die moderate Anhebung der Obergrenze diene dazu, die Funktionsfähigkeit der Parteien aufrecht zu erhalten.

SPD: Gelder für die Willensbildung des Volkes

Mahmut Özdemir (SPD) argumentierte, auch die Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung im Innenausschuss habe die gesetzliche Änderung als maßvoll und sinnvoll erachtet. 

Es sollte daher nicht der Eindruck erweckt werden, als würde hier etwas gemacht, was unmoralisch und unrechtmäßig sei. Die den Parteien zukommenden Gelder flössen letztlich auch an das Gemeinwesen zurück, sie kämen der Willensbildung des Volkes zugute.

AfD: Schmierenkomödie vor der Fußball-WM

Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz sprach hingegen von einer „Schmierenkomödie vor der Fußball-WM“. Es gehe in Wahrheit darum, dass die SPD Wahlen und Mitglieder verliere und ihren überdimensionierten Parteiapparat nicht anpassen wolle. 

Die SPD kämpfe für Posten und Macht, nicht für Bürger. 

Die Anhebung der staatlichen Mittel um 25 Millionen Euro verdeutliche die „Selbstbedienungsmentalität“. Das sei eine „moralische Bankrotterklärung der ehemaligen Volkspartei SPD“. 

FDP: Weniger Staatsgeld akzeptieren

Dr. Hermann Otto Solms (FDP) wandte sich aus sachlichen Gründen gegen den Gesetzentwurf und wertete die von den Koalitionsfraktionen genannte Begründung für die Änderung als unzureichend. So werde nicht im Detail erklärt, warum die Obergrenze um 25 Millionen Euro angehoben werde. Die Obergrenze gelte zudem für alle Parteien zusammen. 

Wenn Parteien an Zustimmung verlören, müssten sie akzeptieren, dass weniger Staatsgeld ausgereicht werde. Dies sei im Sinne des Parteienwettbewerbs. Auch die FDP habe eine solche Krise durchgemacht und sei dann mit deutlich weniger Geld ausgekommen. Das jetzt gewählte Verfahren stehe im Widerspruch zu Sinn und Wortlaut des Gesetzes.

Linke schlägt Runden Tisch vor

Auch Jan Korte (Die Linke) mahnte, viele Bürger hätten inzwischen das Vertrauen in die Parteien verloren und wendeten sich von der Politik ab. Er schlug vor, einen Runden Tisch einzuberufen und eine grundlegende Reform der Parteienfinanzierung sowie eine Parlamentsreform zu erarbeiten. 

Die Abgeordneten hätten eine „Verantwortung für die in Teilen schwer angeschlagene Demokratie“. Union und SPD würden mit der Gesetzesvorlage dieser Verantwortung nicht gerecht. So werde die parlamentarische Demokratie beschädigt statt gestärkt.

Grüne: Schaden für alle demokratischen Parteien

Ebenso rügte Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) rügte, der Gesetzentwurf sei „wider besseres Wissen und bar jeder Vernunft“. 

Das Verfahren verstoße gegen alle Gepflogenheiten, die es bislang in der Parteiengesetzgebung gegeben habe und schade allen demokratischen Parteien. Solche Fragen seien immer gemeinsam erörtert worden. (pk/hau/vom/15.06.2018)

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  • 19/2509 - Gesetzentwurf: Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
    PDF | 235 KB — Status: 05.06.2018
  • 19/2734 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/2509 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
    PDF | 238 KB — Status: 13.06.2018
  • 19/2738 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/2509, 19/2734 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
    PDF | 223 KB — Status: 13.06.2018
  • 19/2739 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/2509, 19/2734 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
    PDF | 204 KB — Status: 13.06.2018
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/2509 (Beschlussempfehlung 19/2734: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
  • 10:15:31: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 10:17:45: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Gesamt: 660 Ja: 371 Nein: 285 Enthaltungen: 4
  • Gesetzentwurf 19/2509 in der Ausschussfassung angenommen


Entschließungsantrag 19/2739 abgelehnt

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Stand: 03.06.2024