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Carsten Träger

Diplom-Kommunikationswirt (BAW) SPD

Carsten Träger
Carsten Träger (© Carsten Träger/Susie Knoll)

Geboren am 25. Oktober 1973 in Fürth; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

Abitur; Wehrdienst; Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Medienwissenschaft (M.A.); Zweitstudium zum Diplom-Kommunikationswirt (BAW).

Volontariat zum PR-Berater; 2002 selbstständig mit PR-Agentur; 2010 bis 2013 Koordinator Kommunikation der Sparkasse Fürth.

Arbeiterwohlfahrt; Sozialverband VdK Deutschland; Europa-Union; NABU, verdi.

1996 Eintritt in die SPD; 2002 Wahl in den Stadtrat der Stadt Fürth; 2002 stellvertretender Kreisvorsitzender SPD Fürth; 2008 stellvertretender Vorsitzender SPD-Stadtratsfraktion; 2011 Vorsitzender im SPD-Unterbezirk Fürth, seit 2014 Vorsitzender SPD-Bezirk Mittelfranken. 2013 bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für nachhaltige Entwicklung; seit Januar 2018 umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Stimmberechtigtes Mitglied der Arbeitsgruppe European Green Deal der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.

Carsten Träger hat am 6. Dezember 2017 für den verstorbenen Abgeordneten Ewald Schurer, SPD(Interner Link) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Gewählt über Landesliste

Bayern

Wahlkreis 243: Fürth

Funktionen in Unternehmen
  • DBU Naturerbe GmbH, Osnabrück,
  • Mitglied des Beirates und des Wirtschaftsausschusses
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm, Putbus,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V., Hamburg,
  • Mitglied der Jury

  • Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück,
  • Mitglied des Kuratoriums, jährlich, Stufe 3

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.