Diätenpläne der Koalition in der Kritik
Die Pläne der Koalition zur Anhebung der Abgeordnetenentschädigung stoßen bei der Opposition auf deutliche Kritik. Redner der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verteidigten dagegen am Freitag, 14. Februar 2014, im Bundestag nachdrücklich das schwarz-rote Vorhaben. Neben dem Koalitionsentwurf zur Diätenanhebung debattierte das Parlament zugleich in erster Lesung über einen von Union und Sozialdemokraten eingebrachten Gesetzentwurf zum Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung.
Anhebung in zwei Schritten
Nach dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (18/477) soll sich die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung künftig an der Entwicklung der Nominallöhne orientieren. Als Ausgangsgröße soll die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag) dienen.
Um eine „Annäherung an die Ausgangsgröße“ zu erreichen, soll die Abgeordnetenentschädigung den Koalitionsplänen zufolge in zwei Schritten zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 angepasst werden. Die Abgeordnetenentschädigung, die seit dem 1. Januar 2013 bei 8.252 Euro monatlich liegt, soll danach zum 1. Juli 2014 auf 8.667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf 9.082 Euro angehoben werden. Künftig ist laut Vorlage vorgesehen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli, erstmals am 1. Juli 2016, erhöht, und zwar auf der Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Anstiegs der Nominallöhne.
„Strafwürdige korruptive Verhaltensweisen“
Ferner sieht der Entwurf neben den Amtszulagen für den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter eine solche Zulage auch für die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse, Unterausschüsse und Enquete-Kommissionen vor. Danach erhalten der Bundestagspräsident eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages und seine Stellvertreter in Höhe eines halben Monatsbetrages. Für die Ausschussvorsitzenden sowie die Vorsitzenden von Unterausschüssen und Enquete-Kommissionen soll sich die Zulage auf 15 Prozent des Monatsbetrages belaufen.
Der Koalitionsentwurf zum Thema Abgeordnetenbestechung (18/476) zielt darauf ab, einen Straftatbestand zu schaffen, der „strafwürdige korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern“ erfasst. Nach geltendem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar.
Grüne wollen UN-Übereinkommen umsetzen
Diese Vorschrift reiche jedoch nicht aus, alle strafwürdigen korruptiven Verhaltensweisen in diesem Bereich zu erfassen, heißt es in der Vorlage. Die Regelung bleibe zudem hinter internationalen Vorgaben zurück, wie sie im Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption vom 27. Januar 1999 und im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 enthalten seien.
In erster Lesung beriet das Parlament zudem über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum UN-Übereinkommen gegen Korruption (18/478). Er zielt darauf ab, das Übereinkommen in deutsches Recht umzusetzen.
CDU/CSU: Grundsatz des freien Mandats beachten
In der Debatte sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, seit 1995 gebe es im Abgeordnetengesetz die Festlegung, dass der Vergleichsmaßstab für eine angemessene Vergütung der Parlamentarier der Verdienst eines Bundesrichters sei, der auf Bundesebene eine nicht weisungsgebundene Tätigkeit ausübe. Diese Vergütung habe man aber nie erreicht.
Daher schlage die Koalition nun vor, die derzeitige Differenz von rund 830 Euro in zwei Schritten auszugleichen und sich dann an einen Index anzukoppeln, der die Abgeordneten „nicht schlechter und nicht besser stellt als jeden abhängig Beschäftigten in Deutschland“. Zudem solle bei der Altersvorsorge der Parlamentarier der Höchstbetrag von bisher 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung auf 65 Prozent gesenkt werden. Ferner schaffe man die Möglichkeit der vorgezogenen Altersversorgung ab, die es in Einzelfällen ermögliche, mit 57 Jahren Versorgungsansprüche geltend zu machen.
Zum Thema Abgeordnetenbestechung sagte Grosse-Brömer, natürlich müsse Bestechlichkeit strafbar sein. Die Koalition wolle dabei zugleich den Grundsatz des freien Mandats beachten. Viele Abgeordneten seien besorgt, „dass da ,was Falsches geregelt wird’“, doch sei er überzeugt, dass der Rechtsausschuss es schaffen werde, in dieser Frage „das Beste an Lösungen herauszuarbeiten“.
SPD: Nicht mehr abschlagsfrei in den Vorruhestand
Seine SPD-Kollegin Christine Lambrecht begrüßte, dass ein Gesetz gegen die Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit vorgelegt werde. 2003 sei die UN-Konvention gegen Korruption auch von der Bundesrepublik unterzeichnet worden, doch sei seitdem „nichts geschehen“. Nun raffe sich die Deutschland endlich auf, diese Konvention umzusetzen.
Lambrecht räumte ein, dass die Materie „kompliziert“ und „in der Umsetzung auch schwierig“ sei. Die Koalition traue sich aber eine Regelung zu, mit der in Zukunft in Deutschland nicht nur der Stimmenkauf, „sondern auch die Bestechung und die Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe gestellt werden kann“. Zur Anhebung der Entschädigung betonte Lambrecht, eine gute Bezahlung der Abgeordneten sei „gesellschaftlich durchaus akzeptiert“, doch habe es zu Recht Kritik an der Altersversorgung der Parlamentarier gegeben. Hier nehme man nun deutliche Einschnitte vor. „Richtig weh tun“ werde dabei, „dass es in Zukunft keine Möglichkeit mehr geben soll, abschlagsfrei in den sogenannten Vorruhestand zu gehen“.
Linke: Problematischer Diätenanstieg
Für Die Linke nannte es ihre Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführerin Dr. Petra Sitte „höchst problematisch“, die Diäten „in sieben Monaten um 830 Euro steigern zu wollen“. Eine angemessene Abgeordnetenentschädigung sei eine demokratische Errungenschaft, doch handelten die Parlamentarier „nicht im luftleeren Raum“.
Seit dem Jahr 2000 habe es bei den Diäten ein Wachstum von 25 Prozent gegeben, während die Bruttolöhne lediglich um 22 Prozent gestiegen seien und es in den unteren Gehaltsklassen Reallohneinbußen gegeben habe. Zudem stehe die Altersvorsorgeregelung der Abgeordneten „im Widerspruch“ zu der der Beschäftigten.
Grüne: Altersversorgung neu regeln
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, bemängelte, dass die Gesetzentwürfe der Koalition bereits in der kommenden Woche verabschiedet werden sollten. Dies sei angesichts der „inhaltlich komplexen Fragen“ politisch „nicht in Ordnung“. Ihre Fraktion halte bei der Abgeordnetenentschädigung die grundsätzliche Orientierung an der Besoldungsgruppe R 6 für angemessen.
Statt aber eine Anhebung um zehn Prozent in zwei Schritten innerhalb eines halben Jahres vorzunehmen, hätte man „das auch über die Legislaturperiode strecken können“. Auch müsse man die Altersversorgung der Abgeordneten neu regeln. Es werde in der Öffentlichkeit als „zutiefst ungerecht“ empfunden, dass die Parlamentarier „in sehr kurzer Zeit sehr viele Rentenbezüge erwerben können“. Über diesen „kritischen Punkt“ könne man aber „leider in einer kurzen Woche nicht diskutieren“. (sto/14.02.2014)