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Ausgleichsmandat

Im Wahlrecht für den Bundestag gibt es zum Ausgleich von Überhangmandaten sogenannte Ausgleichsmandate. In der auf die Bundestagswahl vom September 2021 folgenden 20. Wahlperiode des Bundestages gibt es Überhang- und Ausgleichsmandate, sodass statt der regulären Zahl von 598 Volksvertretern 734 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die gewonnenen Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen. Diese Überhangmandate für eine Partei werden durch die Vergabe zusätzlicher Sitze an die anderen Parteien in dem Maße ausgeglichen (sogenannte Ausgleichsmandate), dass am Ende die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt bleibt. Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen, bei künftigen Bundestagswahlen Überhang- und Ausgleichsmandate abzuschaffen (> Wahlrechtsreform).

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