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Redezeit

Wie viele Abgeordnete in einer Debatte reden dürfen, hängt von der Größe ihrer Fraktion ab (> Berliner Stunde, > Zwischenfrage). Je größer die Fraktion, umso mehr Redezeit erhält sie und umso mehr Abgeordnete können ans Mikrofon treten. Welcher Abgeordnete von den Fraktionen zu einem bestimmten Thema reden darf, wird jeweils fraktionsintern entschieden. Bei Mitgliedern von Bundesregierung und Bundesrat gilt formal keine Beschränkung für die Redezeit. Sie dürfen nach dem Grundgesetz jederzeit das Wort im Plenum ergreifen. Allerdings hat es sich aus Fairness gegenüber der Opposition eingebürgert, dass die Redezeit von Regierungsmitgliedern auf die der Regierungsfraktionen angerechnet wird. Diese Regel gilt allerdings nicht für Regierungserklärungen, in  denen der Bundeskanzler oder ein Bundesminister die Politik der Bundesregierung darlegt. Auch wenn ein Vertreter des Bundesrats das Wort ergreift, wird seine Redezeit je nach Parteizugehörigkeit auf die Zeit der betreffenden Fraktion angerechnet. Der Sitzungspräsident wacht streng über die Einhaltung der Redezeit. Notfalls entzieht er dem Abgeordneten das Wort.


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