Befragung der Bundesregierung

Heil kündigt „modernen Ordnungs­rahmen für mobile Arbeit“ an

Von seinen Plänen für ein Recht auf Home-Office ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zuletzt abgerückt. Dennoch bekräftigte der Minister im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 18. November 2020, das Vorhaben, einen „modernen Ordnungsrahmen für mobile Arbeit“ schaffen zu wollen. In der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, dass technisch viel mehr möglich sei als gedacht. Es brauche nun aber auch gesetzliche Regeln, um einer „Entgrenzung der Arbeit ins Private“ entgegenzuwirken. Die Gesundheit von Beschäftigten gelte es zu schützen – am Arbeitsplatz wie im Home-Office, so Heil. 

Minister: Wir ziehen grundlegende Konsequenzen

Die Politik der Bundesregierung ziele in Zeiten der Pandemie generell nicht nur darauf, mit diversen Konjunktur- und Überbrückungshilfen sowie dem Kurzarbeitergeld die wirtschaftlichen und sozialen „Krisenfolgen“ zu bewältigen, machte der Minister in seinen Eingangsstatement zu Beginn der einstündigen Befragung deutlich: „Wir ziehen auch grundlegende Konsequenzen. Wie unter einem Brennglas sehen wir derzeit, was gut läuft in diesem Land. Wir sehen aber auch Missstände, die wir beseitigen müssen“, sagte Heil mit Blick auf niedrige Löhne von Pflegekräften oder unwürdige Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie.

Es brauche daher eine Arbeitsschutzkontrollgesetz, das mit solchen Verhältnissen „grundlegend“ aufräume, „ohne Schlupflöcher“, erklärte der SPD-Politiker, bevor er sich den Fragen der Abgeordneten stellte.

AfD fragt nach Haltung zur Euro-7-Abgasnorm

Als erster Fragesteller wollte Martin Sichert (AfD) wissen, ob sich die Bundesregierung dem Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Euro-7-Abgasnorm entgegenstellen werde. Mit der Einführung dieser Norm plane die Kommission die schärfsten Abgasregeln „aller Zeiten“. Diese kämen einem „Verbot für Verbrennungsmotoren“ gleich, Hunderttausende Arbeitsplätze in der Automobilindustrie seien direkt in Gefahr, kritisierte der Abgeordnete.

Mit Verweis auf den Autogipfel der Bundesregierung am Vortag bekräftigte Heil, der Bundesregierung sei die Bedeutung der Automobilwirtschaft als „Flaggschiffindustrie der deutschen Wirtschaft“ sehr bewusst. Daher unterstütze sie Unternehmen, sodass diese einerseits die Folgen der Wirtschaftskrise, andererseits die Transformationsprozesse hin zu mehr Digitalisierung und klimafreundlichen Antrieben meistern könnten. Ziel der Bundesregierung sei, dass Deutschland auch in zehn Jahren noch ein Automobilitätsstandort sei, betonte der Minister.

CDU/CSU fragt nach flexibleren Arbeitszeiten im Home-Office

Marc Biadacz (CDU/CSU) fragte, ob die Pläne des Ministers hinsichtlich für einen Ordnungsrahmen für Home-Office auch mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten vorsähen.

Heil sagte, immer mehr Beschäftigte wünschten sich Möglichkeiten des mobilen Arbeitens. Daher brauche es einen „modernen Ordnungsrahmen“ für das Home-Office. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei bereits in Abstimmung mit dem Kanzleramt. Heil betonte jedoch, flexiblere Arbeitszeiten dürfte nicht zu einer „Entgrenzung der Arbeit ins Private“ führen: „Auch im Home-Office muss mal Feierabend sein.“

FDP fragt nach Hilfe für Selbstständige

Johannes Vogel (FDP) warf der Bundesregierung vor, Selbstständige in der Corona-Pandemie lange „im Regen“ stehen gelassen zu haben. Die FDP habe immer wieder gefordert, Lebenshaltungskosten müssten bei Selbstständigkeit auch übernommen werden. Nun reagiere der Finanzminister endlich, doch die Lösung sei unbefriedigend, so der Abgeordnete: „Es kommt weniger als Hartz IV heraus.“ Dies sei eher ein „Unternehmer-Hohn als Unternehmer-Lohn“, monierte Vogel.

Heil wies den Vorwurf zurück. Die Darstellung stimme so nicht: Mit den geplanten Überbrückungshilfen III könnten Solo-Selbstständige zusätzlich zur Grundsicherung eine Unterstützung erhalten. Die Grundsicherung werde zudem nicht angerechnet.

SPD fragt nach Leiharbeit-Verbot in der Fleischindustrie

Dr. Barbara Hendrix (SPD) wollte vom Minister wissen, ob er an dem ursprünglichen Vorhaben festhalte, im Rahmen des geplanten Arbeitszeitkontrollgesetzes Werkverträge und Leiharbeit in den Kernbereichen der Fleischindustrie abzuschaffen. Die Union wolle jedoch die Leiharbeit beibehalten, monierte die Abgeordnete: „Dann übernehmen aber die Arbeitgeber in der Fleischindustrie weiterhin keine Verantwortung für ihre Arbeitnehmer.“

Heil machte in seiner Antwort klar, dass es bei dem Gesetzesvorhaben einerseits darum gehe, Kontrolldichte im Arbeitsschutz zu steigern – in der Fleischindustrie etwa auch durch verpflichtende digitale Arbeitszeitaufzeichnung. Andererseits gehe es um „klare Verantwortlichkeiten“. Daher bleibe es im Entwurf bei einem Verbot von Werkverträgen und von Leiharbeit.

Linke fragt nach Arbeitszeitkontrollgesetz

Jutta Krellmann (Die Linke) hakte nach und fragte, wann denn der Gesetzentwurf im Bundestag endlich beraten werden könne. „Wann geht es los, bitte machen Sie doch mal Zeitangaben. Geplant ist das Inkrafttreten des Gesetzes doch bereits zum 1. Januar 2021“, stellte die Abgeordnete fest.

Heil entgegnete, es liege nicht in den Händen der Bundesregierung, sondern des Bundestages und der Fraktionen, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs aufzurufen. Schließlich sei der Entwurf im Kabinett beschlossen worden und liege dem Bundestag vor. Damit das Gesetz wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten könne, müsse es in der Tat in der nächsten Sitzungswoche beraten werden, so Heil. „Sonst wird es knapp.“

Grüne: Zeiterfassung nach EuGH-Urteil rechtssicher regeln

Nach einem weiteren gesetzlichen Neuregelung fragte Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen): Sie erinnerte an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Dokumentation von Arbeitszeiten und wollte wissen, wann die Bundesregierung darauf reagiere werde. „Das Urteil ist 17 Monate her, es liegen bereits zwei Gutachten vor – wie lange braucht es noch, bis Unternehmen und Beschäftigte Rechtssicherheit bekommen?“, fragte die Abgeordnete.

Heil antwortete, die Rechtslage sei klar: Arbeitszeitaufzeichnungspflichten gebe es für Branchen, in denen die Gefahr von Schwarzarbeit groß sei. Auch geben es die Pflicht zur Dokumentation von Überstunden. Die Bundesregierung prüfe nun auf Basis des Urteils noch, welche Umsetzungsnotwendigkeiten es aus juristischer Sicht gebe sowie welche Art der Umsetzung sich anbiete. Hier sei die Bundesregierung auch noch mit den Sozialpartnern im Gespräch. 

Zu Beginn der Plenarsitzung hatte der Bundestag die Tagesordnungen des Bundestages vom 18. bis 20. November genehmigt, nachdem vorab zwischen den Fraktionen darüber kein Einvernehmen hergestellt werden konnte. (sas/vom/18.11.2020)

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