13. Mai 2019 Bedenken gegen zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
Mit zum Teil erheblicher Kritik haben verschiedene Experten auf den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (19/8752) reagiert. In einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/(CSU) machten sie verfassungsrechtliche Bedenken deutlich. Mit dem sogenannten zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt werden. Unter anderem soll der Abruf von Daten aus dem AZR weiteren Behörden in Echtzeit ermöglicht werden.