Uneins waren sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, 10. Oktober 2022, in der Frage, ob das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament von derzeit 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. So sieht es ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis und FDP zur Änderung des Europawahlgesetzes vor (20/3499).
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