25.08.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antrag — hib 660/2026

Linke fordert Mietenstopp und Mietendeckel

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll angesichts der sich zuspitzenden Mietenkrise umgehend einen Gesetzentwurf für einen sofortigen Mietenstopp vorlegen, der so lange gelten soll, bis ein bundesweiter Mietendeckel eingeführt wird. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/7688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dem Mietenstopp sollen in „angespannten Wohnungsmärkten“ Mieterhöhungen in laufenden Mietverträgen ausgeschlossen werden. In „nicht angespannten Wohnungsmärkten“ sollen Mieterhöhungen in laufenden Mietverträgen auf maximal sechs Prozent in drei Jahren begrenzt werden. Außerdem soll die bestehende Mietpreisbremse verlängert und nachgeschärft werden.

Weiterhin soll die Regierung einen Gesetzentwurf für einen bundesweiten Mietendeckel vorlegen. Darin soll unter anderem geregelt werden, dass in die Berechnung des Mietspiegels als Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch Bestands- und Sozialmieten, nicht jedoch Neubau (fünf Jahre nach Fertigstellung) und Wuchermieten einfließen. Diese „echte Durchschnittsmiete“ soll nach Ausstattung und Baujahr differenzieren, nicht jedoch nach der Lage. Drei Gebietstypen basierend auf den Kriterien der örtlichen Bevölkerungsentwicklung, der Leerstandsquote, des Verhältnisses zwischen Bestands- und Angebotsmieten und der Wohnkostenbelastungsquote sollen das bisherige System der Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte ersetzen.

Nach Ablauf des zeitlich befristeten Mietenstopps sollen nach Vorstellung der Fraktion Die Linke bundesweit kommunale Mietobergrenzen festgelegt werden, um Mieterhöhungen in allen laufenden Mietverträgen auf maximal das Niveau der Durchschnittsmiete zu begrenzen. Auch bei Wiedervermietungen soll die Miethöhe beim Vertragsabschluss nach bestimmten Kriterien gedeckelt werden. Überhöhte Mieten sollen abgesenkt werden können. Ein Mietendeckel sei das beste Instrument, um die Mietenkrise zu stoppen, erklärt die Fraktion. Ein bundesweiter Mietendeckel sei auch verfassungskonform.

Nach Angaben der Fraktion sind die Mieten in den vergangenen zehn Jahren in Deutschlands 14 größten Städten im Schnitt um 43 Prozent gestiegen. In Städten wie Berlin oder Leipzig habe es in diesem Zeitraum Steigerungen der Erst- und Wiedervermietungsmieten von 69 Prozent (Berlin) beziehungsweise 67 Prozent (Leipzig) gegeben. Auch in ländlichen Kreisen und Kleinstädten sei der Mietennotstand angekommen. Das geltende Mietrecht sei zu schwach, um sein ursprüngliches Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Vermieter und Mieter zu erreichen, argumentiert die Fraktion.