27.08.2026 Finanzen — Antwort — hib 667/2026

EuGH-Urteil ohne unmittelbare Folgen für Grunderwerbsteuer

Berlin: (hib/SCR) Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Nova Iberomoldes“ hat nach Angaben der Bundesregierung „keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf die deutsche Grunderwerbsteuer. Das geht aus ihrer Antwort (21/7608(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Das Urteil betreffe eine portugiesische Steuer , die sich von der deutschen Grunderwerbsteuer unterscheide.

Das Bundesfinanzministerium beschäftige sich dennoch seit Veröffentlichung des Urteils „umfassend“ mit dessen Entscheidungsgründen; die Prüfung dauere an, die aktuelle Rechtsprechung werde weiterhin aufmerksam beobachtet. Der Bundesfinanzhof habe in vergleichbaren Fällen bislang ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH abgelehnt, weil er von der Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit dem Unionsrecht ausgegangen sei, führt die Bundesregierung weiter aus. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Nichtvorlage in einem Nichtannahmebeschluss vom 25. Juni 2026 als verfassungsgemäß angesehen.