Gesetzeslage zu Kindesentführungen nicht ausreichend
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung bewertet die aktuelle Gesetzeslage als nicht ausreichend, um gegen Kindesentführungen ins Ausland vorzugehen. Das geht aus ihrer Antwort (21/7617(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu grenzüberschreitender Kindesentziehung, Zwangsverheiratung und weiblicher Genitalverstümmelung hervor.
Zugleich hält die Bundesregierung die gesetzlichen Möglichkeiten von Jugendämtern und Familiengerichten bei einer konkret drohenden Kindesentziehung für ausreichend. Bei einer erheblichen Kindeswohlgefährdung könne das Jugendamt das Familiengericht anrufen, bei dringender Gefährdung komme eine vorläufige Inobhutnahme in Betracht. Ob diese Instrumente im konkreten Einzelfall ausreichten, „hängt von den jeweiligen Umständen und der individuellen Gefährdungslage ab“, schreibt die Bundesregierung.
Ein bundesweit einheitliches und verbindliches Verfahren für die Zusammenarbeit von Schulen, Jugendämtern, Polizei und Auslandsvertretungen bei Verdacht auf eine drohende Zwangsverheiratung durch Verbringung ins Ausland existiert laut Bundesregierung nicht. „Es bestehen Kooperationspflichten zwischen den Akteuren sowie fachliche Empfehlungen, die konkrete Ausgestaltung erfolgt jedoch überwiegend auf Landes- und kommunaler Ebene. Dies trägt den jeweiligen regionalen Strukturen sowie den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls Rechnung“, heißt es weiter dazu. Zugleich erarbeite die Bundesregierung Mindeststandards zur frühzeitigen Erkennung und Verweisung von Betroffenen des Menschenhandels, die künftig auch bestimmte Fälle von Zwangsheirat erfassen sollen.