39 Praxischecks in laufender Legislaturperiode durchgeführt
Berlin: (hib/LBR) Aktuell liegen keine Informationen zu Verzögerungen bei Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit längerer Umsetzungsdauer vor. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7622(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen(21/7312(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, welche Maßnahmen der Agenda bereits umgesetzt wurden und wie der Status der noch nicht umgesetzten Maßnahmen unter Angabe des Umsetzungsstands, des zuständigen Ressorts und des Zieldatums sind.
Weiter geht daraus hervor, dass die Datenschutzaufsicht bis spätestens Ende 2027 gebündelt werden soll. Das Bundesinnenministerium arbeite derzeit an einem Umsetzungsvorschlag für eine Zuständigkeitskonzentration bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die internen Vorarbeiten liefen bereits, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.
In dieser Legislaturperiode seien bisher insgesamt 39 Praxischecks durchgeführt worden. Einen Bürgercheck habe die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode bislang nicht durchgeführt. Der verpflichtende Digitalcheck werde dagegen bei jedem Regelungsvorhaben angewandt. Die Ergebnisse flössen seit April 2023 in die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrats ein.
Für die Umsetzung der Modernisierungsagenden stelle der Bund derzeit keine Mittel für deren vollständige Umsetzung bereit. Einzelne Projekte könnten im Einzelfall Bundesmittel erhalten, schreibt die Bundesregierung. Eine Anpassung des Verfassungsrechts für neue Gemeinschaftsaufgaben sei derzeit nicht absehbar, heißt es weiter.