03.09.2026 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 682/2026

Bundesrat verlangt einheitliche Gebäudedatenbank

Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (21/6587(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Vor allem die Datenerhebung und Datenverarbeitung sollen für die Gemeinden handhabbarer werden. Die Länderkammer verlangt „eine flächendeckende, standardisierte und datenschutzkonforme Gebäudedatenbank“. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesrats hervor, die als Unterrichtung (21/7821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt. Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen und eine vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern vor, um den bürokratischen und finanziellen Aufwand zu senken.

Der Bundesrat betont, dass die Wärmewende im Gebäudesektor ohne eine national einheitliche Gebäudedatenbank nicht gelingen könne. Die fragmentierte Datenlage und fehlende rechtliche Grundlagen erschwerten die Umsetzung. Gleichzeitig entstünden durch parallele Datenbanken, aus Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sowie des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) unnötige Doppelstrukturen und hohe Kosten für Kommunen, Länder und den Bund.

„Der Bundesrat weist auf die erforderliche Implementierung einer nationalen Gebäudedatenbank hin“, heißt es in der Unterrichtung. Im Interesse einer schnellen Umsetzung, Ressourceneffizienz und zur Vermeidung von Doppelstrukturen seien mehrere isolierte Datenbanken zu vermeiden. Die Länderkammer halte es für erforderlich, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen und technischen Grundlagen für die Einrichtung einer einheitlichen, systemoffenen Datenbank schaffe, die der Umsetzung der EPBD, der EED, des WPG sowie dem Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts dienen könne.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrates allerdings nicht, dass die Einrichtung einer einheitlichen, systemoffenen Datenbank erforderlich sei. Die Entwicklung einer großen integrierten Datenbank sei aufgrund der hohen und sehr unterschiedlichen Anforderungen an die einzelnen Datenbanken nach Einschätzung der Bundesregierung nicht die effizienteste und sicherste Lösung. Die Bundesregierung halte es für zielführender, die einzelnen in ihrer Komplexität beherrschbaren Datenbanken, beispielsweise über Schnittstellen, miteinander zu verzahnen, sodass ein effizienter Datenaustausch gewährleistet sei und Doppelstrukturen vermieden werden könnten.