Modernisierung bei der Bundesagentur für Arbeit
Berlin: (hib/CHE) Die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll moderner und digitaler werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung, mit dem die Handlungsfähigkeit des Staates durch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsverfahren gestärkt werden soll. So führe das bislang geltende Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern zu einem Aufwand, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung vermeidbar sei, heißt es im Entwurf. Zudem soll die Vermittlung in Erwerbsarbeit als zentrale Aufgabe der BA gestärkt werden, womit auch eine Anpassung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung einhergeht. Aufgrund des demografischen Wandels stehe die BA zudem vor grundlegenden Herausforderungen, die durch eine digitalisierte Arbeitsverwaltung gemindert werden könnten. So rechne die BA demnach bis 2032 mit einem Personalrückgang aufgrund altersbedingter Abgänge und Fluktuation in erheblichem Ausmaß. „Die konsequente Digitalisierung der Arbeitsverwaltung kann hier dazu beitragen, dem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken“, betont die Regierung weiter.
Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Anträge sowie die für die im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Sozialleistungen erforderlichen Angaben sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die derzeit noch im SGB III vorhandenen Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden. „So wird bei der Vermittlung durch Dritte unter anderem das Schriftformerfordernis bei Verträgen mit privaten Arbeitsvermittlern durch ein Textformerfordernis ersetzt. Regelungen, die ein persönliches Erscheinen vor Ort erfordern, werden durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung wird erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.“
Das Gesetz soll zudem Erleichterungen für Unternehmen bringen, indem der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert wird. Dabei geht es insbesondere um die Herabstufung von Schriftformerfordernissen auf die Textform nach Paragraf 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Denn die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier und verursacht somit Medienbrüche in digitalisierten Prozessen. Durch das Gesetz sollen Abläufe vereinfacht werden, ohne dabei Schutzstandards in Frage zu stellen“, bekräftigt die Regierung.
Mit dem Gesetzentwurf sind Mehrausgaben durch einmalige Umstellungsaufwände inklusive IT-Aufwände in Höhe von rund acht Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 11 Millionen Euro ab dem Jahr 2028 verbunden.