Verjährte Ordnungsgelder führen zu Einnahmeausfällen
Berlin: (hib/SCR) Dem Staat sind im Jahr 2025 nach Angaben der Bundesregierung wegen verjährter Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach Paragraf 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) rund 23 Millionen Euro entgangen. Betroffen waren rund 6.200 Forderungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7460(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Bis Ende Juni 2026 verjährten demnach weitere rund 3.400 Forderungen mit einem Gesamtvolumen von 11,1 Millionen Euro.
Die Einnahmen aus den vom Bundesamt für Justiz (BfJ) verantworteten Ordnungsgeldverfahren beliefen sich 2025 auf rund 127,2 Millionen Euro und im ersten Halbjahr 2026 auf 59,5 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind nach Angaben der Bundesregierung auch Einnahmen aus Kostenforderungen enthalten.
Im Jahr 2025 leitete das BfJ den Angaben zufolge rund 300.000 Ordnungsgeldverfahren ein und setzte rund 86.500 Ordnungsgelder fest. Bis Ende Juni 2026 waren es rund 248.900 eingeleitete Verfahren und 42.600 festgesetzte Ordnungsgelder.