08.09.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 690/2026

Keine Details zu Vergesellschaftungsverbot

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung macht keine näheren Angaben dazu, welchen Einfluss Wirtschaftsverbände, Länder oder Investoren auf die geplante bundesgesetzliche Einschränkung von Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände hatten. Das Vorhaben hatten die Spitzen der Koalition Anfang Juli nach ihrem Koalitionsausschuss im Rahmen ihres „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“ bekanntgegeben.

In ihrer Antwort (21/7781(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7572(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verweist die Bundesregierung dabei auf den „Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“. Der Koalitionsausschuss sei ein „informelles politisches Koordinierungsgremium“ der an der Koalition beteiligten Parteien und Fraktionen und kein Gremium der Bundesregierung, heißt es weiter. Auch vorbereitende Sondierungen, Konsultationen und Kontakte mit Dritten im Zuge eines Gesetzgebungsvorhabens seien Teil der geschützten Initiativ- und Beratungssphäre. Welches Mitglied der Bundesregierung für die Umsetzung des Vorhabens zuständig sein soll, befinde sich noch in Abstimmung.