Schlichtung bei Pauschalreisen soll freiwillig bleiben
Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) setzt bei der Teilnahme von Reiseveranstaltern an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei Pauschalreisen weiterhin auf Freiwilligkeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7994(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7746(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, mit der sie sich nach einer Veranstaltung zur außergerichtlichen Streitbeilegung im BMJV erkundigt hatte.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte demnach am 12. August 2026 Vertreter der Reisebranche und des Verbraucherschutzes zu einem Runden Tisch eingeladen. Konkrete Maßnahmen oder Vereinbarungen seien dabei nicht geplant gewesen. Keiner der beteiligten Akteure habe eine Verpflichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung gefordert oder zur Diskussion gestellt. „Vielmehr wurde vielfach betont, dass das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren freiwillig bleiben müsse. Diese Haltung vertritt auch das BMJV“, heißt es weiter.
Einige Reiseveranstalter hätten zusätzlichen Bürokratie- und Personalaufwand sowie Kosten als Hindernisse für eine stärkere Beteiligung an Schlichtungsverfahren genannt und auf ihr gut funktionierendes Beschwerdemanagement verwiesen. Das Ministerium wolle nun zunächst beobachten, ob sich künftig mehr Reiseveranstalter an der außergerichtlichen Streitbeilegung beteiligen und die Zahl der Schlichtungsfälle steigt. Andernfalls werde zu gegebener Zeit über weitere Maßnahmen diskutiert.