Abgeordnete fordern Fortentwicklung der Organspenderegelung
Berlin: (hib/PK) Die Gegner der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende wollen mit einer Weiterentwicklung der geltenden Entscheidungsregelung die Zahl der Organspenden erhöhen. Die große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung spiegele sich bislang nicht in den Zahlen des Spendenregisters wider. Es bestehe erkennbar kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung, heißt es in einem fraktionsübergreifenden Antrag (21/8050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dem sich Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken angeschlossen haben.
Information und Aufklärung über die Organspende seien die entscheidenden Faktoren, damit Menschen eine freiwillige, selbstbestimmte Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren könnten.
Im Jahr 2020 habe der Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der geltenden Entscheidungsregelung zur Organspende beschlossen, das zum 1. März 2022 in Kraft getreten sei. Defizite bestünden aber bei der Umsetzung wesentlicher Instrumente.
So sei das Organspenderegister erst mit zweijähriger Verzögerung im März 2024 gestartet. Aufgrund mangelhafter Umsetzung sei die Zahl der Registrierungen drastisch unterhalb der hohen Spendenbereitschaft geblieben. Beklagt würden hohe technische Hürden bei der Registrierung.
Die einfache und massenhaft wirksame Option der Abgabe der Organspende-Erklärung in kommunalen Ämtern werde bislang nicht umgesetzt. Die Registrierung für eine Organspende müsse zwingend unkompliziert und barrierefrei möglich werden und dürfe nicht länger an technischen oder bürokratischen Hürden scheitern.
Eine Widerspruchsregelung würde einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen, heißt es in dem Antrag weiter. Dies sei auch aus ethischer Perspektive abzulehnen. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Niemand dürfe unfreiwillig zum Organspender gemacht werden.
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, dass künftig alle Bürger zeitnah nach ihrem18. Geburtstag aufgefordert werden sollen, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren. Neben der Angabe Zustimmung oder Ablehnung zu einer postmortalen Organspende soll auch die Angabe über eine Unentschiedenheit vorgesehen werden. Bürger dürften keine Sanktionen oder Nachteile fürchten, wenn sie ihre persönliche Haltung nicht dokumentieren lassen.
Die Kommunikationsstrategie zur Organspende müsse systematisch weiterentwickelt werden. Ferner sei eine barrierefreie und niedrigschwellige Dokumentation des Spendewillens im Organspenderegister sicherzustellen, insbesondere durch den Abbau technischer Hürden und den Aufbau analoger Eintragungsmöglichkeiten in Ausweisstellen.