Neutralität der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung betont in einer Antwort (21/8022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7769(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die politische Neutralität der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA). Die Bundesagentur für Arbeit unterliege der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Diese erstrecke sich auf die Einhaltung von Gesetz und sonstigem Recht. „Bei Anhaltspunkten für Rechtsverstöße stehen dem BMAS die gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsmittel zur Verfügung. Die unmittelbare Aufsicht über die HdBA obliegt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesregierung und das BMAS nehmen keinen Einfluss auf einzelne Forschungsentscheidungen.“
Die HdBA verfüge in Forschung und Lehre über akademische Selbstständigkeit. Zugleich gelte die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. „Entscheidungen über die interne Förderung von Forschungsvorhaben erfolgen nach den Ordnungen der HdBA in mehrstufigen, qualitätsgesicherten und dokumentierten Verfahren“, schreibt die Bundesregierung.
Von September 2021 bis September 2026 seien drei Forschungsvorhaben unter Beteiligung sowohl der HdBA als auch des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt worden, heißt es in der Antwort weiter. Eine Doppelstruktur in der Forschung zwischen der HdBA und dem IAB werde durch klar abgegrenzte institutionelle Aufgabenprofile und projektbezogene Abstimmung vermieden, heißt es in der Antwort.