23.09.2026 Inneres — Gesetzentwurf — hib 734/2026

Veröffentlichungspflicht für Parteien bei Kreditaufnahme

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien“ (21/8107(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der am Donnerstag zur Überweisung an die zuständigen Ausschüsse auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen die Parteien verpflichtet werden, alle Kredite im Rechenschaftsbericht gesondert auszuweisen.

Erforderlich sein sollen der Vorlage zufolge Angaben zu Gläubiger, Kreditbetrag, Zinssatz, Tilgungsbedingungen sowie Datum und Laufzeit des Kredits; Kredite ab 10.000 Euro sollen namentlich zu benennen sein. Mit der Aufnahme des Kredits soll nach dem Willen der Fraktion eine Meldepflicht an den Bundestagspräsidenten innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss einhergehen; der Präsident soll diese Angaben unter Nennung der Partei veröffentlichen. „Kredite, die in Erwartung oder als Gegenleistung für wirtschaftliche oder politische Vorteile gewährt werden, sowie solche mit erheblich von üblichen Marktbedingungen abweichenden Konditionen“ sollen unzulässig sein.

Bei Verstößen gegen die Melde- und Veröffentlichungspflichten drohen den Parteien laut Vorlage Sanktionen. „Unterbleibt die Meldung an den Bundestagspräsidenten, entsteht ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des Kreditbetrags; bei fehlerhafter Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht entsteht ein Anspruch in Höhe des Doppelten des betreffenden Betrags“, schreibt die Fraktion dazu in der Begründung.

Darin führt sie zugleich aus, dass die Finanzierung politischer Parteien durch die Aufnahme von Krediten eine weit verbreitete Praxis darstelle, „die die Parteien nutzen, um ihre wirtschaftliche Basis sicherzustellen“. Dabei sehe die aktuelle Rechtslage keinerlei Vorgaben zur Offenlegung der Herkunft dieser Darlehen vor. Ebenso wenig sei eine maximale Höhe für die Kreditaufnahme gesetzlich festgelegt. Durch Kredite könnten Parteien indes weitaus stärker in die Abhängigkeit von Finanzgebern geraten als durch Spenden. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, „dass Spenden in Form von Darlehen mit besonders niedrigen Zinsen oder Rückzahlungsraten getarnt werden“.