AfD will richterliche Aberkennung des Wahlrechts abschaffen
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion will die Regelungen zum Verlust von Wahlrechten nach strafrechtlichen Verurteilungen neu fassen. Mit einem Gesetzentwurf zur „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Neufassung des § 45“ (21/8104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schlägt sie vor, die Möglichkeit einer richterlichen Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts abzuschaffen. Bestehen bleiben soll dagegen der automatische Verlust der Wählbarkeit und der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, wenn jemand wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Die Fraktion begründet die Änderung damit, dass die Aberkennung des Wahlrechts nicht von einer richterlichen Ermessensentscheidung abhängen solle.
Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.