Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung verschärfen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/8109(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ vorgelegt, der Änderungen im Strafgesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und in der Abgabenordnung vorsieht.
Nach dem Willen der Fraktion sollen künftig bei Steuerhinterziehung auch Vermögensbestandteile vom Geldwäschetatbestand erfasst werden, hinsichtlich derer steuerliche Pflichten verletzt wurden, wenn dadurch Aufwendungen erspart werden. Damit will die Fraktion eine nach ihrer Auffassung bestehende Strafbarkeitslücke schließen. Zudem soll klargestellt werden, dass die Einziehung von Taterträgen bei Dritten auch dann möglich ist, wenn diese etwas „für die Tat“ erlangt haben und der Täter oder Teilnehmer für sie gehandelt hat. Mit einer Übergangsregelung soll die Neuregelung auch auf bereits vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten angewendet werden, sofern die Verfolgung oder Einziehung noch nicht verjährt ist.
Darüber hinaus will die Fraktion in der Abgabeordnung einen neuen Qualifikationstatbestand für Steuerhinterziehung schaffen. Wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Steuerhinterziehung verbunden hat, gewerbsmäßig Steuerhinterziehung begeht, soll mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll die Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen.