Weiterentwicklung des Deutschlandfonds
Berlin: (hib/NKI) Bislang sind noch keine Zusagen für Investitionskredite für Energieversorgungsbetriebe aus dem seit Anfang August 2026 erweiterten Programm des Deutschlandfonds erfolgt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8213(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7831(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die im Rahmen des Deutschlandfonds aufgelegten bzw. in Prüfung befindlichen Instrumente zielten auf Erleichterungen bei der Finanzierung von Investitionen in Stromverteil- und Wärmenetze, unter anderem durch Übernahme eines Teils des Finanzierungsrisikos durch den Bund, heißt es in der Antwort. Umfasst seien auch Finanzierungen über Konsortien. Darüber hinaus stehe es jedem Finanzakteur frei, Investitionen in die Energieinfrastruktur vorzunehmen. „Institutionelle Beteiligungen an Netzbetreibern in den letzten Jahren zeigen, dass davon insbesondere auch von ausländischen Pensionseinrichtungen Gebrauch gemacht wird“, schreibt die Bundesregierung und verweist „auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen“, wonach die Energieversorgung in Deutschland und in der Europäischen Union „grundsätzlich wettbewerblich und in einem liberalisierten europäischen Binnenmarkt“ erfolge. „An die Wettbewerbsgrundsätze ist auch der wirtschaftlich tätig werdende Staat gebunden“, heißt es in der Antwort.