30.09.2026 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 758/2026

Regierung beziffert Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (21/8184(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7741(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Ausgaben der einzelnen Bundesressorts für die Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum vom 25. März 2025, dem Beginn der aktuellen Wahlperiode, bis zum Jahresende 2025 auf. Sie verweist auf die bereits in ihrer Antwort (21/6939(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6590(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) genannten Zahlen und beziffert als weitere Ausgaben 583.452,11 Euro brutto beim Finanzministerium, 1.654.329,84 Euro beim Wirtschaftsministerium, 702.969,99 Euro beim Forschungsministerium, 1.273.229,27 Euro beim Digitalministerium, 2.174.157,88 Euro beim Verkehrsministerium, 176.527,58 Euro beim Gesundheitsministerium, 482.538,25 Euro beim Landwirtschaftsministerium, 174.910,40 beim Bauministerium, 23.124,12 Euro bei der Ostbeauftragten im Bundeskanzleramt, 60.093,05 Euro beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und 2.276.048,67 Euro beim Bundespresse- und Informationsamt.

Für denselben Zeitraum werden in der Antwort Ausgaben für Social Media für das Verkehrsministerium (79.930 € Youtube, 180.000 E Sonstiges/META) und das Landwirtschaftsministerium (8.934,96 Euro für Sonstiges) aufgeführt. Die Kosten der Kampagne „i-Kfz/Digitaler Fahrzeugschein“ des Verkehrsministeriums werden mit 59.500 Euro, die des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen im Entwicklungsministerium (BMZ) mit 44.009 € brutto und die der BMZ-Schulessenprogramme in Partnerländern mit 4.908,75 Euro brutto angegeben.

Die Antwort enthält auch eine Tabelle mit den Öffentlichkeitsausgaben der Bundesressorts in der vorangegangenen Wahlperiode. Die Regierung betont, dass einige finanzielle Aufwendungen im Sinne der Fragestellung in Rahmenverträgen pauschal enthalten seien und nicht gesondert ausgewiesen werden könnten. Die Auslandsöffentlichkeitsarbeit sei in den Angaben nicht erfasst.