30.09.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 760/2026

Keine erhöhten Abschläge bei der Rente

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, für wie viele Personen der Renteneintritt mit welchem Alter tatsächlich erforderlich wird. Auch liegen der Bundesregierung keine Informationen dazu vor, für wie viele Personen die Rente für langjährig Versicherte aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dementsprechend könne sie keine verlässlichen Informationen dazu liefern, wie viele Personen jährlich bei Heraufsetzung des Renteneintrittsalters für die Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr einen (insbesondere aus gesundheitlichen Gründen) eigentlich erforderlichen Renteneintritt nicht realisieren können, erläutert die Regierung in einer Antwort (21/8182(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7938(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Auf die Frage, ob sie erhöhte Abschläge bei der Rente für langjährig Versicherte ausschließt, antwortet die Regierung mit dem Verweis, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission solche Abschläge nicht vorsähen. Die Regierung betont in der Antwort ferner, dass sich die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hätten. Wer aus gesundheitlichen Gründen eher aus dem Beruf ausscheiden muss, der könne neben der Rente für langjährig Versicherte auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, schreibt die Regierung.