Bundesregierung legt Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz vor
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Energieinfrastrukturprojekte verkürzen und vereinfachen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit“ (21/8285(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.
Mit dem Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG) sollen Betreiber und Investoren von Kraftwerken und Stromspeichern, die nach dem Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz, StromVKG, 21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezuschlagt werden, sowie Wasserkraftwerke, die als Energiespeicher (Pumpspeicherkraftwerke) dienen, kürzere Planungs- und Genehmigungsverfahren erhalten.
Der Ausbau erneuerbarer Energien führe zu einem höheren Bedarf an gesicherter Leistung und Flexibilität im Stromsystem, so die Bundesregierung. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Monitoringbericht von September 2025 empfehle den Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten und die Erhöhung von Flexibilitäten durch den Zubau von Stromspeichern, heißt es in dem Entwurf. Die bisherigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere für Pumpspeicherkraftwerke und Infrastruktur für Offshore-Windenergie, seien sehr langwierig und komplex, was zu erheblichen Verzögerungen und Projektabbrüchen geführt habe.
Konkret sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine elektronische Durchführung der Zulassungsverfahren und Fristvorgaben für Kraftwerke und Stromspeicher, Gas-, Wasserstoff-, Biomethan- und Biogasanlagen vor. Kraftwerke und bestimmte bauliche Maßnahmen in Hafengebieten für Offshore-Anbindungsleitungen werden bis 2031 als im überragenden öffentlichen Interesse liegend eingestuft, was zu einer schnelleren Bearbeitung bei Behörden und Gerichten führen soll. Doppelverfahren sollen durch die Bündelung aller erforderlichen Zulassungen bei einer Behörde (One-Stop-Shop) vermieden werden.
Außerdem werden Behörden zeitliche Grenzen gesetzt, innerhalb derer sie Anträge bearbeiten. So ist geplant, dass für die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen sieben Monate, einmalig verlängerbar um drei Monate, vorgesehen sind, und für Planfeststellungsbeschlüssen für Pumpspeicherkraftwerke 24 Monate, verlängerbar um zwölf Monate, gelten sollen. Bestehende oder geplante Kraftwerkstandorte sollen für einen erweiterten Ausbau neuer Kraftwerke und Stromspeicher ohne erneute Bebauungsplanung genutzt werden.
Zudem sieht der Gesetzentwurf die „Stärkung des heimischen Ausbaus von Konverterplattformen“ vor. Bauliche Maßnahmen einschließlich des Gewässerausbaus in einem Hafengebiet, zur Herstellung oder zum Transport von Konverter-, Sammel- oder Umspannplattformen für Offshore-Anbindungsleitungen sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Durch diese Anpassung will der Gesetzgeber vermeiden, dass „langwierige Genehmigungsverfahren für bauliche Maßnahmen in einem Hafengebiet zu einem Hemmnis für den Ausbau der Offshore-Windenergie werden“. Ferner sind auch die im Stammgesetz enthaltene Rechtswegverkürzung und die Erleichterung bei Rechtsbehelfen anwendbar, heißt es in dem Entwurf.