01.10.2026 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 765/2026

Bundesrat fordert Änderungen bei Weiterbildungen

Berlin: (hib/CHE) Die IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit (BA) müssen so gestaltet werden, dass sie möglichst anschlussfähig an die Fachanwendungen anderer Beteiligter, insbesondere kommunaler Behörden, aber auch Dritter, zum Beispiel Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen, sind. Das betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/8301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt. „Die Anschlussfähigkeit der IT-Systeme der BA spielt insbesondere vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform eine entscheidende Rolle, da dort explizit die Etablierung einer plattformbasierten Sozialverwaltung (Deutschland-Stack) sowie eines digitalen Sozialportals als zentraler Zugang zu den verschiedenen Sozialleistungen (OneStop-Shop-Prinzip) empfohlen wird. Diese Empfehlungen lassen sich in einem ersten Schritt nur durch eine konsequente Verknüpfung der IT-Systeme der unterschiedlichen Akteure erreichen“, führt die Länderkammer weiter aus.

Kritisch sieht der Bundesrat geplante Regelungen zur Weiterbildung: Einige Förderbedingungen im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) würden aktuell für die Weiterbildung von Beschäftigten sowie für die Nutzung in kleinen und mittleren Unternehmen hohe Hürden enthalten. Hinderlich sei etwa die Vorgabe, dass geförderte Weiterbildungen einen Mindestumfang von 120 Stunden aufweisen müssen. Dies mache die Inanspruchnahme durch kleine Unternehmen schwierig, die erfahrungsgemäß ihre Beschäftigten nicht für so lange Zeiträume entbehren könnten. „Der weiter zunehmende Fachkräftemangel selbst verschärft diese Problematik noch. Zudem richten sich die tatsächlichen Qualifizierungsbedarfe der Unternehmen und Beschäftigten oft auf kürzere Maßnahmen. Daher soll der geforderte Mindestumfang förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen von 120 Stunden auf 90 Stunden abgesenkt werden. Auch kürzere Qualifizierungen werden dann gefördert und mehr Unternehmen könnten vom Qualifizierungschancengesetz profitieren“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat fordert außerdem, dass die durch das Gesetz entstehenden zusätzlichen Kosten nicht allein aus den Beitragsmitteln der BA finanziert werden, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes.