07.10.2026 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 788/2026

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion will die private Altersvorsorge stärken und einen einheitlichen Standardfonds mit niedrigen Kosten und besseren Renditechancen einführen. Das ist das Ziel eines Antrags (21/8385(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die bisherigen Instrumente der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, insbesondere Riester-Produkte sowie ergänzend Basisrentenprodukte für Selbstständige, hätten sich vielfach als zu komplex, zu bürokratisch, zu teuer und renditeschwach erwiesen. Garantieanforderungen und hohe Kosten würden den langfristigen Vermögensaufbau begrenzen, heißt es unter anderem in dem Antrag.

„Erforderlich ist daher eine weitergehende Reform, die die private Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger, renditestärker und transparenter ausgestaltet. Ziel ist ein staatlich überwachtes, kapitalmarktorientiertes System mit einer Kostenobergrenze von 0,5 Prozent jährlich, erweiterter steuerlicher Förderung, direkten Zuschüssen und einem einheitlichen Standardfonds“, schreiben die Abgeordneten.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung solle deshalb unter anderem regeln, den Standardfonds nicht auf die betriebliche Altersversorgung zu beschränken, sondern auch für individuell organisierte private Altersvorsorge und die betrieblich vermittelte Eigenvorsorge zugänglich zu machen, um parallele Fonds und Produktstrukturen zu vermeiden, Skaleneffekte zu nutzen und die kapitalgedeckte Altersvorsorge einfacher, transparenter und kostengünstiger auszugestalten. Zertifizierte Altersvorsorge-Depots im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sollten als eigene Produktkategorie verankert und systematisch mit der steuerlichen Förderung nach Paragraf 10a Einkommensteuergesetz sowie den Regelungen des Abschnitts XI Einkommensteuergesetzes verzahnt werden.

Ferner müsse sichergestellt werden, dass Altersvorsorgeansprüche und angespartes Kapital zwischen betrieblicher Altersversorgung, betrieblich vermittelter Eigenvorsorge, individuell organisierter privater Altersvorsorge sowie verschiedenen Erwerbsformen ohne Förderverlust und steuerliche Nachteile übertragen werden können, soweit der jeweilige Steuer-, Förder- und Verbeitragungsstatus gewahrt bleibt und Übertragungen nicht zur Umgehung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten genutzt werden können.