12.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 806/2026

Bundesregierung hat keine Daten zu illegalen Mieten

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig und in welchem Umfang gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Auch zu Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Zahl der Fälle von strafbarem Mietwucher liegen ihr nach eigenen Angaben keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/8218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7977(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen plant die Bundesregierung derzeit nicht. „Die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder“, heißt es zur Begründung.

Zur geplanten Reform des Mietrechts verweist die Bundesregierung auf eine Expertengruppe, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen habe. Sie soll bis Ende 2026 unter anderem Vorschläge zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. Die Arbeit der Expertengruppe sei noch nicht abgeschlossen. Die Beratungen erfolgten grundsätzlich vertraulich. „Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen Stands der Arbeiten und fachliche Wertungen könnte die Arbeit der Expertengruppe erheblich beeinträchtigen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Eine Reform des Straftatbestands des Wuchers im Strafgesetzbuch plant die Bundesregierung laut Antwort derzeit nicht.