13.10.2026 Verkehr — Kleine Anfrage — hib 813/2026

Geändertes Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Autobahnprojekt

Berlin: (hib/HAU) Für die Änderungen des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) des im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) enthaltenen Projekts A 39 bei der Nachbewertung 2025 im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung 2016 interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/8467(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Autobahn-Neubauprojekt A 39, Anschlussstelle Lüneburg-N (B 216) - Anschlussstelle Weyhausen (B 188) sei vor Ort politisch hoch umstritten, schreiben die Abgeordneten. Ein Argument sei dabei das Verhältnis von Kosten und Nutzen eines solchen Projekts in Zeiten der Klimakrise.

Auffällig ist aus Sicht der Grünen dabei, dass das für das Projekt prognostizierte NKV, das im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (PRINS) mit 2,1 angegeben ist, bei der aufgrund eines Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses des Bundestages notwendig gewordenen Nachbewertung vom Bundesministerium für Verkehr nun mit 5,3 angegeben wird. Das Verhältnis aus Kosten und Nutzen hätte sich demnach innerhalb von wenigen Jahren „trotz Inflation, gestiegener Baukosten und erhöhten Annahmen für CO2-Vermeidungskosten“ mehr als verdoppelt. Der Barwert des berechneten Gesamtnutzens sei dabei von rund 1,7 Milliarden Euro auf knapp 7 Milliarden Euro „auffällig stark angestiegen“.

Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, wie es zu erklären ist, dass der Nutzen aus der Veränderung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr 2025 mit 2,53 Milliarden Euro 35-mal so hoch bewertet wurde wie 2016. Warum der Nutzen aus der Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr 2025 mit 2,58 Milliarden Euro mehr als 3,75-mal so hoch bewertet wurde wie 2016, „trotz des seitdem bereits erfolgten Aus- und Neubaus der Parallelstrecken A7, B4 und A14“, interessiert die Fraktion ebenfalls.