ELStAM: Bundesregierung zu Fehlern beim Datentranfer
Berlin: (hib/SAS) Unabhängig von der Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) müssen Arbeitgeber weiterhin die sozialversicherungsrechtliche Prüfung hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung des Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschusses - etwa für Kinder - durchführen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/8355(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8086(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Darin hatte die AfD Fehler bei der Datenübertragung im ELStAM-Verfahren thematisiert, das seit dem 1. Januar 2013 die Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt, und nach der Zahl der Fälle gefragt, in denen seit der Einführung des Verfahrens Daten „nicht, unvollständig oder fehlerhaft übermittelt beziehungsweise zugeordnet wurden“.
In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass ihr dazu keine entsprechenden Daten vorlägen, und betont, dass die ELStAM nicht Grundlage für die Auszahlung eines Arbeitgeberzuschusses seien. Grundsätzlich bewertet sie die Leistungsfähigkeit derartiger Verfahren als gut. In der Startphase könnten jedoch „Fehler trotz intensiver Tests nicht immer ausgeschlossen werden“, heißt es in der Antwort.