Neuaufstellung der Regionalförderung
Berlin: (hib/NKI) Das Ziel der Neuaufstellung der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ besteht darin, Anreize für wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen zu stärken und das Programm zu vereinfachen. Zu den wesentlichen Elementen der Neuaufstellung gehören unter anderem zusätzliche Anreize für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, eine stärkere Ausrichtung auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, verbesserte Fördermöglichkeiten in den Bereichen Innovation und wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Hürden des Programms. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8367(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7943(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die neue Zielsetzung hätten die Wirtschafts- und Finanzminister von Bund und Ländern Ende Dezember 2025 beschlossen, und sie sei zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Derzeit würden die Anpassungen in die jeweiligen GRW-Förderrichtlinien der Länder überführt. Hierfür sei ein Übergangszeitraum bis Ende 2026 vereinbart worden. Im Laufe des Jahres 2027 wird die Genehmigung der Europäischen Union erwartet, so dass die Regelung zum 1. Januar 2028 in Kraft treten könne.