Kritik an Reform der Unternehmensstatistik
Berlin: (hib/FLA) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Unternehmensstatistik (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch auf grundsätzliche Zustimmung, aber auch auf Kritik gestoßen.
Professor. Rüdiger Bachmann, Professor of Economics am Department of Economics, University of Michigan, kritisierte die vorgesehene Streichung der Erfassung der Auftragsbestände. Sie seien ein wichtiger vorlaufender Konjunkturindikator für die Gesundheit der Wirtschaft, vor allen Dingen als Krisenanzeiger. Der Erhebungsaufwand der Auftragsbestände sei relativ gering. Jedes Unternehmen, das am Markt bestehen wolle, müsse die Daten von Auftragsbeständen sowieso für die eigene Planung vorhalten. Er sei sehr für das Anliegen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen. Am Ende des Tages sei die geplante Reduktion der amtlichen Statistik mit relativ kleinen Einsparbeträgen verbunden, während der Bürokratieabbau in anderen Bereichen wichtig sei. Insbesondere verwies er auf die Berichtspflichten, mit denen die Unternehmen im Grunde nur bescheinigten, dass sie sich an Gesetze und Verordnungen hielten.
Professor Martin Gornig, Forschungsdirektor Industriepolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), legte dar, die geplante Neuaufstellung der Unternehmensstatistik sei dringend erforderlich. Die Kombination einer zentralen Datenbasis mit rudimentären Informationen zu den Unternehmen mit jeweils darauf aufbauenden spezifischen Ergänzungserhebungen sei zu befürworten. Er kritisierte eine sehr starke Orientierung am Datenbedarf der EU. Leitbild beim Inhalt der Erhebungen könne aber nicht allein sein, welche Daten die EU von Deutschland haben wolle, sondern welche Daten gebraucht würden, um den spezifischen Bedingungen für eine evidenzbasierte Wirtschaftspolitik hierzulande gerecht zu werden. Besonders hoch seien aktuell die Herausforderungen an die staatlichen Akteure bei der Umsetzung des Sondervermögens Bundeswehr und des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Einschätzung der Kapazitäts- und Auslastungsentwicklung in der Rüstungsindustrie sowie der Bauwirtschaft und ihrer Zulieferindustrien sei von zentraler Bedeutung für den Erfolg.
Elvira Iannone, Politische Geschäftsführerin, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), meinte, statistische Angaben würden nach wie vor ausgehend von der Beobachtung der Industrieproduktion erfasst. Damit würde eine Vielzahl an Unternehmen - all jene ohne Angestellte - durch das Raster fallen. Dies gelte insbesondere für Soloselbstständige. Ohne eine solide Datengrundlage auch zu Selbstständigen sei die Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung auf einem Auge blind. Sie forderte eine Legaldefinition von selbstständiger Erwerbstätigkeit, die übergreifend für das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht gelte und eine eindeutige statistische Erfassung Selbstständiger ermögliche. Um Kleinstunternehmen und Selbstständige ohne Angestellte nicht zusätzlich zu belasten, müsse die Erfassung zwingend nach dem Prinzip der einmaligen Eingabe (Once-Only-Prinzip) erfolgen. Zu prüfen sei, ob die Wirtschafts-ID dafür geeignet sei.
Solveigh Jäger, Senior Referentin Volkswirtschaft, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), begrüßte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung, statistische Meldungen für Unternehmen weiter zu reduzieren. Änderungsbedarf sah sie mit Blick darauf, dass es nationale Bedarfe gebe, die über die Bedarfe der EU hinausgingen. Sie verwies auf den Bereich Auftragsbestand im Monatsbericht für das verarbeitende Gewerbe. Dieses Merkmal müsse beibehalten werden. Amtliche Unternehmensstatistiken, so die Stellungnahme, erfüllten nicht nur europäische Lieferverpflichtungen, sondern seien eine unverzichtbare Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen, Tarifverhandlungen, Investitionsplanungen und Regionalanalysen. Auch Unternehmen selbst würden diese Statistiken nutzen, insbesondere zur strategischen Unternehmensplanung, zur Bewertung der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung und zur fundierten Vorbereitung von Investitions-, Standort- und Personalentscheidungen. Die national ausgerichteten Informationsbedarfe der Nutzenden amtlicher Statistiken würden im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., beschwor das Ziel, eine Entlastung der Unternehmen zu realisieren, ohne dabei die unverzichtbare Datenbasis für die Steuerung der Bauwirtschaft und der Infrastrukturpolitik zu gefährden. Angesichts der großen Herausforderungen zur Modernisierung der Infrastruktur Deutschlands müsse auch im politischen Interesse eine bruchfreie Fortsetzung der derzeitigen Datenlage unbedingtes Ziel sein. Die Statistik müsse weiterhin belastbare Ergebnisse liefern. Amtliche Statistiken, vor allem zum Auftragsbestand, seien unverzichtbar - ob bei der Bewertung der wirtschaftlichen Lage, der Ausgestaltung von Förderprogrammen, der Planung langfristiger Infrastrukturinvestitionen oder der Überprüfung politischer Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit. Derzeit sei die amtliche Baustatistik für derartige Analysen gut aufgestellt. Wenn die umfangreichen Streichungen so umgesetzt würden, wie ursprünglich vorgesehen, würde das aus Sicht des Baugewerbes nicht mehr der Fall sein. Die Statistikkosten seien überschaubar. Unternehmen hätten mitgeteilt, wenn sie vierteljährlich den Auftragsbestand meldeten, koste sie das zehn Minuten am Tag.