Unterschiedliche Auffassungen zur Kartellrechtsnovelle
Berlin: (hib/HLE) Die von der Regierung geplante Kartellrechtsreform ist von den Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden. Das Bundeskartellamt begrüßte die Einführung eines Vergabescreenings, mit dem nun auch in Deutschland ein zusätzliches Instrument zur Kartellrechtsdurchsetzung und zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in öffentlichen Vergabeverfahren etabliert werden solle, erklärte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, die vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU) geleitet wurde. In vielen anderen EU-Mitgliedstaaten werde das Screening bereits erfolgreich angewendet. Den Erfüllungsaufwand bezeichnete er als „absolut gering“. Kritisch setzte sich Mundt hingegen mit der im Bereich der Fusionskontrolle geplanten Erhöhung der Aufgreifschwellen für Zusammenschlussvorhaben auseinander. Die Möglichkeiten für ein wirksames Vorgehen gegen die Entstehung wirtschaftlicher Macht würden dadurch über ein ökonomisch sinnvolles Maß hinaus eingeschränkt und damit Schutzlücken eröffnet.
Gegenstand der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (21/7865(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit sollen Kartellrechtsverfahren schneller, effizienter und digitaler gemacht und das Bundeskartellamt entlastet werden. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Einführung eines Vergabescreenings durch das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt soll die Befugnis erhalten, Angebotspreise und weitere Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren systematisch und verdachtsunabhängig auszuwerten, um Kartellabsprachen besser aufdecken und verfolgen zu können. Dafür wird eine neue Datenübermittlungspflicht für Auftraggeber geschaffen.
Außerdem sind die Reform der Fusionskontrolle und eine Anhebung der Umsatzschwellen vorgesehen. Die Umsatzschwellen für die Anmeldepflicht von Unternehmenszusammenschlüssen werden deutlich erhöht, weltweit auf 750 Millionen Euro, im Inland auf 75 Millionen Euro. Damit sollen insbesondere strategische Übernahmen innovativer Unternehmen - sogenannte „killer acquisitions“ - besser erfasst werden können. Zudem ging es um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8395(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die vor allem eine Stärkung der Verbraucherrechte und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, irreführender Werbung und Marktkonzentration verlangt.
Als sinnvoll bezeichnete Professor Stefan Hertwig (CBH Rechtsanwälte) das Vergabescreening. Allerdings empfahl er, die Berichtspflichten und Berichtswege zu kanalisieren und über eine Schnittstelle zu vereinheitlichen. „Es sollte von den öffentlichen Auftraggebern nur ein einziges Formular gegenüber dem Datenservice Öffentlicher Einkauf zu verwenden sein“, so Hertwig. Er widersprach auch der Einschätzung in dem Entwurf, dass es keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand beim Bundeskartellamt geben werde. „Die Beschlussabteilungen des Bundeskartellamtes sind ausgelastet“, stellte er fest.
Professor Rupprecht Podszun (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) lobte das geplante Vergabescreening als „hervorragendes Beispiel für das Lernen vom Ausland und für die Digitalisierung des Wettbewerbsschutzes“. Die geplante Anhebung der Schwellenwerte in der Fusionskontrolle bezeichnete er aber als nicht zielführend, weil dadurch die Effektivität der Fusionskontrolle beeinträchtigt werden könnte. Insbesondere Zusammenschlüsse auf regionalen Märkten könnten aus der Kontrolle fallen. Darauf wies auch Ulrich Müller (Rebalance Now) hin. Die Steigerungsraten bei den Schwellenwerten überträfen bei weitem die Entwicklung anderer wirtschaftlicher Kennzahlen wie des Wachstums des Bruttoinlandsprodukts oder des Verbraucherpreisindexes (21,9 Prozent von 2020 bis 2025). „Es handelt sich also nicht um eine nominale Anpassung, sondern um eine reale Einschränkung der Fusionskontrolle“, so Müller.
Eine andere Meinung zu den Schwellenwerten vertrat Professor Daniel Zimmer (Universität Bonn). Die Anhebung erscheine angesichts der Inflation vertretbar. Da die kumulierte Inflation im Zeitraum von 2002 bis 2026 unter Berücksichtigung von Zinseszins-Effekten rund 50 Prozent ausgemacht habe, reflektiere die Anhebung auf 750 Millionen Euro näherungsweise die Veränderungen im Geldwert, erklärte Zimmer in seiner Stellungnahme. Auch Rechtsanwalt Jan Heithecker (DENTOS) bezeichnete die beabsichtigte Anhebung der Umsatzschwellen als angemessen. Es würden voraussichtlich keine potenziell problematischen Fälle der Prüfung durch das Bundeskartellamt entzogen werden. Zugleich werde die Anhebung zu einem „durchaus beachtlichen Bürokratieabbau“ führen.
Zufrieden zeigte sich Peter Schröder (Handelsverband Deutschland). Der Gesetzentwurf finde mit seinen Vorschriften zur Verfahrensbeschleunigung und Digitalisierung der Kartellverfahren richtige Antworten auf die aktuellen Herausforderungen. „Schnelle Entscheidungen des Bundeskartellamts schaffen Rechtssicherheit und liegen damit auch im Interesse der Einzelhandelsunternehmen“, so Schröder. Mit einer weiteren Digitalisierung der Verfahren könne unnötige Bürokratie verringert werden. Er sprach sich allerdings für eine Rücknahme „politischer Fehlgriffe“ aus der Vergangenheit aus. So müssten die „völlig verfehlten“, im Zusammenhang mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket eingeführten Verschärfungen wieder zurückgenommen werden.
Ein weiteres Thema in der Anhörung waren Fusionen im Medienbereich. Der Gesetzentwurf sieht die Erweiterung der Ausnahmen vom Kartellverbot für Medienkooperationen vor. Private Rundfunkanbieter werden in die Ausnahmen vom Kartellverbot für Presseverlage einbezogen, um Kooperationen im intermedialen Wettbewerb mit großen Onlineplattformen zu erleichtern. Rechtsanwalt Till Steinvorth (Partner NOERR) sprach von nur kleinen Schritten in diesem Bereich. Diese reichten in keiner Weise aus, wenn das Kartellrecht einen Beitrag dazu leisten solle, die freie, marktwirtschaftliche Presse in Deutschland zu erhalten, die ihre Leser schon heute im Durchschnitt überwiegend in digitalen Formaten erreiche. Das Kartellrecht müsse so reformiert werden, dass die Verlage im Printbereich die nötigen Effizienzen durch Konsolidierungen und Kooperationen unkompliziert erzielen können. Nur so könnten die Verlage im Printbereich rentabel bleiben und damit zum einen weiter die klassischen Titel anbieten und zum anderen die nötigen Investitionen in die weitere Digitalisierung finanzieren.