15.10.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antrag — hib 834/2026

AfD will Immobilienkäufer vor Bauträgerinsolvenz schützen

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion will Immobilienkäufer vor den Folgen der Insolvenz von Bauträgern schützen. In einem Antrag (21/8560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion werden unter anderem eine verpflichtende Absicherung der vom Erwerber geleisteten Vorleistungen für den Fall der Insolvenz oder des dauerhaften Baustillstands des Bauträgers vorgeschlagen. Außerdem soll dem Erwerber im Sicherungsfall ein durchsetzbarer Anspruch auf vollständige Rückzahlung der geleisteten Raten eingeräumt werden. Dazu soll nach dem Vorbild des Deutschen Reisesicherungsfonds ein branchenfinanzierter, privatrechtlich organisierter und staatlich beaufsichtigter Auffangfonds eingerichtet werden, der allen Bauträgern den Zugang zur Erfüllung der Fertigstellungs- oder Anzahlungssicherung gleichermaßen eröffnen soll.

In Deutschland werde das Ausfallrisiko dem Käufer überlassen, kritisiert die AfD-Fraktion. Dies schaffe auch einen Standortnachteil beim Eigentumserwerb. Dabei habe Deutschland mit einer Wohneigentumsquote von rund 47 Prozent eine der niedrigsten Quoten in der EU. In anderen EU-Ländern gebe es bereits Regelungen zum Schutz der Erwerber. Die Pflichtabsicherung diene dem Ziel, Deutschland zu einem „Land der Eigentümer“ zu machen, schreibt die AfD-Fraktion, die jeden Bauträger verpflichten will, im Voraus gezahlte Kaufpreisraten gegen die eigene Insolvenz absichern. Im Sicherungsfall soll der Erwerber einen durchsetzbaren Anspruch auf Fertigstellung oder auf vollständige Rückzahlung erhalten. Derzeit würden die Bauwilligen bei Insolvenz des Bauträgers bestenfalls einen kleinen Bruchteil ihrer Zahlungen zurückerhalten.