16.10.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Unterrichtung — hib 839/2026

Kaum altersgerechte Internetangebote für jüngere Kinder

Berlin: (hib/CHE) Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sollte als zentraler Akteur im Kinder- und Jugendmedienschutz auch bei Fachkräften, Eltern und Jugendlichen bekannt gemacht und diese Gruppen auch direkt adressiert werden, um die Reichweite der Angebote und die Wirksamkeit der Orientierungshilfen zu verbessern. Das schlagen Experten im Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Jugendschutzgesetzes vor, der nun als Unterrichtung (21/8600(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch die Bundesregierung vorliegt.

Der BzKJ stehe nur ein relativ kleines Budget zur Verfügung, um kindgerechte Zugänge zu fördern. Im Jahr 2024 habe sie sieben Projekte zur Förderung kindgerechter Zugänge zum Internet, mit einer Gesamtsumme von rund 225.000 Euro beziehungsweise durchschnittlich 32.000 Euro gefördert, heißt es dazu weiter. „Inhaltlich zielen alle Projekte darauf ab, altersgerechte Formate für Kinder bereitzustellen und adressieren damit eine bestehende Angebotslücke. Für jüngere Kinder fehlen derzeit altersgerechte Internetangebote, während viele Seiten und Social-Media-Angebote primär für ältere Jugendliche oder Erwachsene konzipiert sind. Durch die geförderten Projekte konnten die bestehenden Lücken in der Bereitstellung altersgerechter Formate bislang nicht adäquat geschlossen werden.“

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bericht, die Fördersummen und Laufzeiten deutlich zu erhöhen, um die nachhaltige Bereitstellung altersgerechter Angebote zu ermöglichen und sich wie bislang auf Kinder ab dem Grundschulalter zu beschränken und Kleinkinder auszusparen.