22.10.2026 Gesundheit — Antwort — hib 852/2026

Fördermöglichkeiten für Hitzeschutz in Krankenhäusern

Berlin: (hib/PK) Hitzeschutzplanungen für Krankenhäuser fallen nach Angaben der Bundesregierung in die Zuständigkeit der Länder. Allerdings könnten beim Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) hitzeschutzrelevante bauliche oder technische Anpassungen, wie etwa die Verschattung, Gebäudebegrünung oder klimafreundliche Kühlung, als Bestandteil eines förderfähigen Gesamtvorhabens berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort (21/8645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7940(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion.

Auch im Pflegeversicherungsrecht sei eine Finanzierung von baulichen Veränderungen für einen besseren Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen über die Investitionskosten möglich.

Das Bundesumweltministerium unterstütze die systematische Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten und vorrangig naturbasierten Lösungen in einer Vielzahl von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialsektor. Neben Krankenhäusern würden auch Pflegeheime, Kitas, Schulen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Obdachloseneinrichtungen und weitere soziale Einrichtungen gefördert. Die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz vor Hitze sei ein wichtiger Bestandteil der Förderung.