22.10.2026 Gesundheit — Antwort — hib 852/2026

Genug Mittel zur Vergütung von U-Untersuchungen bei Kindern

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch künftig ausreichend Mittel zur Vergütung von U-Untersuchungen bei Kindern zur Verfügung stehen. Zwar würden bislang extrabudgetär vergütete vertragsärztliche Leistungen ab 2027 in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt, was auch die U-Untersuchungen umfasse. Da die Ausgaben für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in den vergangenen Jahren aber nur moderat gestiegen seien, sei davon auszugehen, dass mit der jährlichen Anhebung der MGV auch künftig ausreichend Mittel zur Verfügung stünden, heißt es in der Antwort (21/8646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Darüber hinaus habe der Bewertungsausschuss nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Möglichkeit, für bestimmte Leistungen eine extrabudgetäre Vergütung zu beschließen, wenn eine solche Vergütung nachweisbar zu einer signifikanten Erhöhung der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit führe. Nach Einschätzung der Finanzkommission Gesundheit (FKG) seien durch die Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der extrabudgetären Vergütung insgesamt höchstens geringe Auswirkungen auf die Versorgung zu erwarten.