Keine Erkenntnisse über „unidentifizierte Luftraumphänomene“
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über „unidentifizierte Luftraumphänomene“ vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/8662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8323(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fragesteller hatten darin den internationalen Umgang mit den „Unidentified Aerial Phenomena“ (UAP) thematisiert und darauf verwiesen, dass die Bundesregierung in früheren Antworten ausgeführt habe, „dass ihr keine Erkenntnisse über entsprechende Sichtungen im Sinne 'sogenannter UFOs bzw. Außerirdischer' vorliegen und keine entsprechenden Akten geführt werden“.
In der Antwort führt die Bundesregierung auf Fragen der Abgeordneten unter anderem aus, dass für die Überwachung des deutschen Luftraums sowohl das Innen- und das Verkehrs- als auch das Verteidigungsministerium zuständig seien. „Die Erfassung, Bewertung und Katalogisierung erdnaher Objekte im Weltraum obliegen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und dem Bundesministerium der Verteidigung“, heißt es weiter.
Zur Überwachung des Luftraums würden Sensoren eingesetzt, deren Daten zusammengeführt und ausgewertet würden. Im Rahmen der Weltraumüberwachung erfasste Objekte würden unter anderem mit einem öffentlich verfügbaren Katalog abgeglichen. Zudem bestehe Zugriff auf Sensormessdaten europäischer und internationaler Partner. Die Bundesregierung stehe mit ihren internationalen Partnern in regelmäßigem Austausch über alle relevanten sicherheitspolitischen Fragen, mache zu Einzelheiten aber grundsätzlich keine Angaben.
Für Meldungen über „unidentifizierte Luftraumphänomene“ existierten keine gesonderten Meldewege, schreibt die Bundesregierung. Auch gebe es keine eigenen Begriffe und Definitionen für diesen Bereich sowie keine bundeseinheitlichen Vorgaben. Die Fragesteller hatten als Beispiele „nicht identifizierbare Kontakte“, „UAP“ und „UFO“ angeführt. Ressortübergreifende Strukturen oder Arbeitsgruppen zur Auswertung entsprechender Ereignisse existierten ebenfalls nicht. Informationen darüber, wie viele Meldungen in den vergangenen zehn Jahren eingegangen seien, lägen der Bundesregierung nicht vor.
Eine Überarbeitung bestehender Verfahren zur Erfassung und Bewertung entsprechender Phänomene sei derzeit nicht geplant. Die AfD-Fraktion hatte sich zudem nach Zuständigkeiten und Verfahrensregeln für den Fall erkundigt, dass „nicht eindeutig identifizierbare Objekte oder Signale von außerhalb der Erde mit möglichem nichtanthropogenem Ursprung festgestellt werden, insbesondere im Hinblick auf Kommunikation, Koordination und außenpolitische Bewertung“. Entsprechende Zuständigkeiten und Verfahrensregeln innerhalb der Bundesregierung bestünden nicht, schreibt die Bundesregierung.