27.10.2026 Inneres — Antwort — hib 858/2026

Wegen „nicht erfolgter Zuführung“ gescheiterte Abschiebungen

Berlin: (hib/STO) Über gescheiterte Abschiebungen wegen „nicht erfolgter Zuführung“ seit dem Jahr 2023 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8736(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8192(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach scheiterten in den Fällen, in denen die Bundespolizei in den Vollzug der Abschiebung im Einzelfall eingebunden war, wegen nicht erfolgter Zuführung 14.011 Abschiebungen im Jahr 2023, 20.069 Abschiebungen im Jahr 2024, 21.341 Abschiebungen im Jahr 2025 sowie 8.823 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026.

Von den zuständigen Behörden der Länder storniert wurden in den Fällen, in denen die Bundespolizei in den Vollzug der Abschiebung im Einzelfall eingebunden war, laut Vorlage 15.798 Abschiebungen im Jahr 2023, 12.296 Abschiebungen im Jahr 2024, 11.184 Abschiebungen im Jahr 2025 und 5.198 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026.