27.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 860/2026

Arbeit des Bundesopferbeauftragten

Berlin: (hib/SCR) Die Arbeit des Bundesopferbeauftragten ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (21/8761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8416(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin geht die Bundesregierung unter anderem auf die geplante gesetzliche Regelung für das aktuell in der Langfassung „Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland“ genannte Amt ein.

Demnach sehe der Regierungsentwurf „über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland“ keine Erweiterung oder Ergänzung der Zuständigkeiten oder Kompetenzen des Bundesopferbeauftragten im Vergleich zu der „etablierten Praxis“ vor. Auch eine Beschränkung des Mandates des Bundesopferbeauftragten sei mit der vorgesehenen leichten Veränderung der Amtsbezeichnung durch das geplante Bundesopferbeauftragtengesetz nicht verbunden.

Hinsichtlich der finanziellen und personellen Ausstattung des Bundesopferbeauftragten betont die Bundesregierung die Möglichkeit, Ressourcen flexibel einsetzen zu können. Eine personelle Aufstockung der Personalstellen in der Geschäftsstelle sei nicht vorgesehen. Bei Bedarf stünde ein Pool an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Verfügung, um die Geschäftsstelle personell zu verstärken. Sollte sich ein finanzieller Mehrbedarf ergeben, werde darauf im Rahmen der flexibilisierten Haushaltsführung reagiert.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat der Bundesopferbeauftragte seit 2016 nach 15 Anschlägen die Betreuung von Betroffenen übernommen. Die Geschäftsstelle hat demnach insgesamt 2.948 Betroffene erfasst, die in der Regel angeschrieben und über Unterstützungsmöglichkeiten informiert worden sind. „Wie viele direkte Kontakte es im weiteren Verlauf zum Bundesopferbeauftragten oder seiner Geschäftsstelle jeweils gegeben hat und wie intensiv die Betreuung im Einzelfall gewesen ist, kann ebenso wenig statistisch dargestellt werden wie die Anzahl der Betroffenen, die jeweils das gemeinsam mit der oder dem zuständigen Landesopferbeauftragten bzw. der zentralen Opferhilfestruktur des Landes geschaltete psychosoziale Beratungstelefon in Anspruch genommen haben“, heißt es weiter.