29.10.2026 Auswärtiges — Antrag — hib 865/2026

Änderungen beim Mandat der EU-Mission „Irini“ im Mittelmeer

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll ihre Beteiligung an der EU-Mission EUNAVFOR MED Irini(Externer Link) im Mittelmeer mit unverändert bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten fortsetzen. Das geht aus einem Antrag (21/8821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung hervor, über den der Bundestag am Mittwoch, 4. November, erstmals beraten will. Allerdings nimmt die Bundesregierung mit Blick auf Änderungen der rechtlichen Grundlagen Anpassungen am Mandat und den Aufgabenbeschreibungen vor. So habe nach dem Auslaufen von Sicherheitsratsresolution 2292 (2016) der Vereinten Nationen (VN) und ihrer Folgeresolutionen zum 31. Mai 2026 die Operation nicht mehr den Auftrag, das VN-Waffenembargo gegen Libyen mittels der Inspektion von Schiffen durchzusetzen. Die Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Erdöl aus Libyen sowie die Zerschlagung des Geschäftsmodells von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken blieben hingegen Teil des Auftrags.

Der Beschluss des Rates der EU (GSVP 2026/2243)(Externer Link) sehe zudem vor, dass EUNAVFOR MED IRINI im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) sowie internationalen Regelungen gegen die sogenannte Schattenflotte vorgeht. „Die Aufgabe war im bisherigen Mandat nur implizit und teilweise im Rahmen der Aufgabe 'Sammeln von Informationen über andere illegale Aktivitäten' angelegt. Diese Änderung auf EU-Ebene wird nun ebenfalls nachvollzogen.“ Die Operation werde autorisiert, Betretungsrechte nach Artikel 110 SRÜ auszuüben, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Flaggenlosigkeit eines Schiffes.

 

Die Bundeswehr soll in diesem neuen rechtlichen Rahmen weiterhin Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für das bis Ende November 2027 befristete Mandat auf 16,6 Millionen Euro.

Trotz des internationalen Engagements gebe es fortwährend Verstöße gegen das VN-Waffenembargo gegen Libyen durch Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern an die ost- und westlibyschen Akteure, schreibt die Bundesregierung in ihrer Begründung des Mandats. Entgegen der 2020 geschlossenen Waffenstillstandsvereinbarung befänden sich weiterhin ausländische Kämpfer, Kräfte und Söldner auf beiden Seiten im Land. Um eine langfristige politische Stabilisierung Libyens zu ermöglichen und die Friedensperspektive des Landes zu stärken, gelte es, den VN-geführten Friedensprozess weiterhin diplomatisch, militärisch und entwicklungspolitisch zu unterstützen. Hierzu trägt auch das deutsche Engagement im Rahmen der Operation bei.

EUNAVFOR MED IRINI leiste auch nach dem Wegfall der Befugnisse aus der VN-Resolution 2292 (2016) einen Beitrag zur Umsetzung des VN-Waffenembargos gegen Libyen. Damit sei die Operation weiterhin integraler Bestandteil des VN-geführten Friedensprozesses zur langfristigen Stabilisierung Libyens. Gleichzeitig zeige die EU mit der Operation dauerhaft Präsenz im Mittelmeer und trete damit, wie im Strategischen Kompass der EU gefordert, als maritime Sicherheitsakteurin auf.