29.10.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 865/2026

Grüne wollen Unterwasserlärm reduzieren

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich mit einem Antrag (21/8792(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegen Unterwasserlärm stark. So fordert sie die Bundesregierung unter anderem dazu auf, in der Ausarbeitung des Aktionsplans Meer auch Maßnahmen zur Minimierung des Unterwasserlärms, der vor allem durch die Schifffahrt, die Rohstoffexploration, Offshore-Windparks und militärische Aktivitäten verursacht wird, zu berücksichtigen. Bis 2030 solle sich Unterwasserlärm gemäß der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in einem Rahmen bewegen, „der sich nicht nachhaltig auf die Meeresumwelt auswirkt“, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Im Zuge der Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung verlangt sie zudem eine wirksame Regulierung und Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wassertaxen und private Sportboote.

Um den Unterwasserlärm zu verringern, schlagen die Grünen außerdem vor, die Entwicklung und den Einsatz von lärmreduzierenden Technologien bei Schiffen - etwa durch „kavitationsärmere Propeller, lärmoptimierte Rumpfformen sowie Luftschmierungssysteme“ oder andere Methoden - durch entsprechende Bundesförderprogramme und regulatorische Vorgaben zu unterstützen. Der Umstieg auf lärmreduzierende Antriebe soll nach dem Willen der Fraktion ebenfalls gefördert werden. Gleichzeitig sollen nicht-monetäre Anreize, wie etwa Ausnahmeregelungen bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, für lärmoptimierte Schiffe und Boote geschaffen werden.

Dort, wo Unterwasserlärm nicht vermieden werden kann, fordern die Grünen den verpflichtenden Einsatz lärmreduzierender Maßnahmen und Technologien. Als Beispiel hierfür nennen sie die Verwendung ausreichender Blasenschleier bei Rammungen oder Sprengungen von Altmunition.

Zudem dringt die Fraktion über eine Änderung des Bundesbergrechts auf ein Verbot der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Bestehende Erlaubnisse und Bewilligungen vorhandener Gas- und Ölförderprojekte sollen bis spätestens 2030 befristet werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf „lärmoptimierte Schiffsrouten“ ab, um den Schiffsverkehr in Meeresschutzgebieten „möglichst zu vermeiden“, auf einen wirksameren Schutz von Meeresschutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie auf die Ausweisung von mindestens zehn Prozent der AWZ als „Nullnutzungszonen“. Darüber hinaus soll eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen lärmintensiven Projekten eingeführt werden.