29.10.2026 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 865/2026

Bundesrat kritisiert Änderung bei Übertragungsnetzkosten

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesländer wollen beim Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 den vorgesehenen Betrag von 5,525 Milliarden Euro pro Jahr auf 6,5 Milliarden Euro pro Jahr anheben und damit auf jenen Wert kommen, der in diesem Jahr vorgesehen ist. Das geht aus der als Unterrichtung (21/8826(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf (21/8236(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung hervor.

Die Fortschreibung des Instruments für die Kalenderjahre 2027 bis einschließlich 2029 „sendet ein wichtiges politisches Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nur in hinreichendem Maße, wenn der Gesetzgeber der hohen Bedeutung auch durch eine Gewährung des Zuschusses in unveränderter Höhe Ausdruck verleiht“, schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme. Eine Verringerung des Zuschusses mindere die gebotene Entlastung von stromverbrauchenden Haushalten und Unternehmen. Würden dem Klima- und Transformationsfonds nicht Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro entzogen, wären die Mittel für den Erhalt des höheren Netzentgeltezuschusses auch verfügbar, argumentiert der Bundesrat.

Die Bundesregierung erteilt dem Vorschlag des Bundesrates keine Zustimmung.