02.11.2026 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 871/2026

Experten fordern Korrekturen bei Windenergie auf See-Gesetz

Berlin: (hib/NKI) Das von der Bundesregierung geplante „Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See“ (21/8238(Dokument, öffnet ein neues Fenster), WindSeeG-Novelle) stößt bei Experten auf erheblichen Widerspruch. Vor allem die Pläne zur Einführung sogenannter Differenzverträge, „Contract for Difference“ (CfD), wurde kritisiert. Die Sachverständigen äußerten sich am Montag, 2. November 2026, in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie auch zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten - Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen“ (21/8366(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Das Gesetz sieht vor, das gesetzliche Ausbauziel von 70 Gigawatt (GW) bis 2045 beizubehalten. Die Ausschreibungen dazu sollen jedoch zukünftig in einem zweistufigen Verfahren ablaufen: In der ersten Stufe wird ermittelt, ob ein Unternehmen bereit ist, einen Park ohne Förderung zu errichten. Falls nicht, wird in einer zweiten Stufe auf die Höhe des Preises für einen zweiseitigen Differenzvertrag, einen sogenannten „Contract for Difference“ (CfD), geboten. Wenn der Strompreis am Markt unterhalb dieses Preises liegt, bekommt der Betreiber die Differenz erstattet. Erzielt er in Zeiten hoher Strompreise Erlöse, die über diesem Wert liegen, muss er den Übergewinn abführen. Die Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks soll von 25 auf 35 Jahre erhöht werden. Netzanbindung und Bau von Windparks sollen besser synchronisiert werden. Eine einseitige Rückgabe von Zuschlägen ist weiterhin nicht vorgesehen.

Niclas Wenz, Referatsleiter Strommarktdesign, erneuerbare Energie und nationaler Klimaschutz bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), kritisierte vor allem das geplante zweistufige Vergabeverfahren und die damit verbundene Einführung von Contract for Difference. Der Offshore-Bereich brauche keine Förderung mehr, weil „der Markt funktioniert“, auch die „sehr hohen Strombörsenpreise“ drückten das aus. Der DIHK lehnt „eine staatliche Förderung zur Finanzierung von Offshore-Anlagen ab“, betonte Wenz. Die Einführung von CfDs sei auf dem Weg in einen förderfreien Ausbau erneuerbarer Energien „ein großer Rückschritt“. Das bisher feste Ausbauziel von 30 GW bis 2030 beziehungsweise 70 GW bis 2045 sollte an die tatsächliche Stromnachfrage gekoppelt werden. Die „erheblichen Investitionskosten“ des Übertragungsnetzausbaus der Offshore-Erzeugung „sollten einerseits im Rahmen von Baukostenzuschüssen der Anlagenbetreiber selbst getragen werden und andererseits in Form der Offshore-Umlage in den Bundeshaushalt überführt werden“, verlangte Wenz.

Karl-Martin Ehrhart, Professor an der Technischen Universität Karlsruhe, Institut für Technologie (KIT) am Institut für Volkswirtschaftslehre, sprach sich ebenfalls gegen reine CfDs aus. „Offshore-Wind-Ausschreibungen sollten nicht allein daran gemessen werden, welche Zahlungen sie dem Staat einbringen oder welche Förderkosten zu erwarten sind“. Ebenso entscheidend sei, „ob die Projekte tatsächlich gebaut werden“, sagte er. Diejenigen Unternehmen sollten den Zuschlag erhalten, die die Projekte unter Berücksichtigung von Kosten und Stromerträgen am wirtschaftlichsten realisieren könnten. Dafür müsse das Auktionsdesign die privaten Informationen der Unternehmen möglichst gut nutzen. Erstens sollte der Wettbewerb den Unternehmen ermöglichen, zwischen einer CfD-Absicherung und einer rein marktlichen Lösung zu wählen. Zweitens sollten dynamische Auktionsverfahren stärker berücksichtigt werden, da sie durch Informationsaggregation das Risiko des Fluchs des Gewinners abschwächen könnten. Beide Ansätze verfolgten dasselbe Ziel: einen Wettbewerb, der wirtschaftlich tragfähige Projekte hervorbringe. „Denn die Energiewende gewinnt man mit realisierten, effizienten Windparks“, sagte er.

Tetiana Chuvilina, Leiterin Politik und Projektkommunikation Tennet TSO (Tennet Germany), größter Übertragungsnetzbetreiber in Deutschlands, sprach in der Anhörung auch für die Anbieter 50Hertz und Amprion. Die drängendste offene Frage dieser Novelle laute: „Wie wird sichergestellt, dass die zwischen 2023 und 2025 vergebenen 16 GW Offshore-Flächen tatsächlich realisiert werden?“ Chuvilina forderte „drei Nachschärfungen“. Zum einen brauche es verbindliche Mechanismen zur Erhöhung der Umsetzungswahrscheinlichkeit und zur zügigen Rückgabe nicht realisierbarer Projekte. Insbesondere müssten betriebsnotwendige Ersatz- und Reinvestitionen regulatorisch refinanzierbar sein, damit ein sicherer Weiterbetrieb der Offshore-Netzanbindungen überhaupt möglich sei. Zum anderen müssten sich Windparks langfristig und verbindlich auf eine Betriebsdauer festlegen können, um Netzbetreibern sinnvolle Ersatzinvestitionen zu ermöglichen brauche es eine Laufzeitverlängerung für 35 Jahre. Außerdem verlangte Chuvilina „einen verbindlichen Planungshorizont für ausländische Flächen in grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten“.

Andreas Mummert, Leiter Politik bei der Stiftung Offshore-Windenergie, sagte: „Die Windenregie-auf-See-Gesetz-Novelle muss als gleichermaßen energie- wie industriepolitisches Steuerungsinstrument verstanden werden. Insbesondere die industriepolitische Steuerungswirkung ist in der Vergangenheit zu wenig beachtet worden.“ Jedoch habe der „Fadenriss“ beim Ausbau bereits begonnen. Die Einführung zweiseitiger Differenzverträge sowie die Ansätze zur Optimierung von Flächen und Netzinfrastruktur begrüßte Mummert. Änderungen seien aber an der Rückgaberegel und der Neuvergabe notwendig. So brauche es für wirtschaftlich nicht mehr tragfähige Zuschläge aus Versteigerungen für Betriebsflächen aus den Jahren 2023 bis 2025 eine einmalige Rückgabeoption mit wirksamen Rückgabeanreizen. Verwertbare Projektunterlagen sollten weitergenutzt werden, damit Flächen schneller erneut vergeben und neue Aufträge an die Wertschöpfungskette ausgelöst werden können. Für bereits bezuschlagte, aber noch nicht realisierte Windparks sollte eine Verlängerung der Betriebsdauer auf 35 Jahre verbindlich ermöglicht werden, soweit rechtlich zulässig.

Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Windenergie Offshore, machte auf die Probleme der Branche aufmerksam. „Nach anderthalb Jahren ohne erfolgreiche Ausschreibungen braucht es Rahmenbedingungen, die den Ausbau wieder investitionssicher, realisierbar und international wettbewerbsfähig gestalten“, sagte er. Thimm warnte vor den Risiken des bisherigen zweistufigen Modells mit dynamischem Bieten und forderte die Einführung eines „CfD-only“-Modells„. Dadurch solle das Erlösrisiko minimiert und eine solide Investorensicherheit geschaffen werden. Da zwischen dem Zuschlag bei einer Auktion und der tatsächlichen Inbetriebnahme meist fünf bis sieben Jahre vergingen, brauche es eine Indexierung. Nur so ließen sich “drastische Kostensteigerungen„ bei Rohstoffen, Turbinen und der Finanzierung in der Zwischenzeit auffangen. Außerdem sollte das neue Gesetz einen Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus für Offshore-Flächen der Jahre 2023 bis 2025 vorsehen.

Bernd Fleischmann, Ingenieur, lehnte den Ausbau von Windparks, ob auf See oder an Land, komplett ab. Die Aussagen, die Windenergie auf See sei ein Eckpfeiler für eine klimaneutrale Stromversorgung sowie für die nationale Resilienz und Unabhängigkeit, seien “leider falsch„, sagte Fleischmann. Sollten in Deutschland alle Treibhausgasemissionen eliminiert werden, reduziere das die Temperatur nur um ein Hundertstel (0,01 Grad), gab er zu bedenken. Außerdem mache sich Deutschland mit der Energiewende “komplett abhängig von China, das über 90 Prozent der PV-Module und der Permanentmagnete für Windräder liefert„, sagte er. Deshalb sei die Begründung für den Ausbau der Windkraft falsch. “Meine Empfehlung kann nur lauten, die Förderung von Windkraftanlagen und PV-Anlagen einzustellen und die Novelle des Windkraft-auf-See-Gesetzes abzulehnen„, forderte er.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), verlangte einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, denn der Ausbau von Offshore-Projekten dürfe “nicht ins Stocken geraten„. Sie stellte sich klar gegen das geplante zweistufige Zuschlagsverfahren und nannte es “nicht zielführend„. Außerdem seien Preissteigerungen ein großes Problem. Die hätten in der Vergangenheit Projekte gefährdet. “Hier muss reagiert werden. Und deswegen wäre eine Indexierung eine einfache und transparente Lösung„, sagte sie. In anderen Ländern werde ein solcher Mechanismus bereits umgesetzt. Außerdem müsse es für “bereits bezuschlagte Flächen Anreize zur geordneten Rückgabe geben„, wichtig sei, “dass diese Flächen auch tatsächlich bebaut werden„.

Melanie Frerichs, Branchenbetreuerin Windindustrie der IG Metall Küste, begrüßte hingegen “ausdrücklich die geplante Einführung einer staatlichen Investitionsabsicherung durch ein doppelseitiges CfD-Modell„ sowie erste Ansätze zur Berücksichtigung von Resilienz in den Vergabeverfahren. Frerichs verwies auf die industrie- und beschäftigungspolitische Bedeutung, die der Ausbau der Offshore-Windenergie habe. “Entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Stahl- und Komponentenfertigung über den Anlagen- und Schiffbau bis hin zu Installation, Betrieb und Wartung entstehen zukunftsfähige industrielle Arbeitsplätze„, sagte Frerichs. Deshalb fordere die IG Metall “verlässliche politische Rahmenbedingungen, einen kontinuierlichen Ausbaupfad, ein leistungsfähiges Stromübertragungsnetz sowie Investitionssicherheit für Unternehmen„. Der Gesetzentwurf weise “gravierende Leerstellen auf„. Die Flächenvergabe orientiere sich nach wie vor überwiegend an preislichen Kriterien. Die bestehenden Spielräume des Net-Zero Industry Act müssten konsequent genutzt werden.