Unterschiedliche Konzepte für Stärkung der Tarifbindung
Berlin: (hib/CHE) In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das Bundestariftreuegesetz (BTTG) erneut kritisiert und vor dessen negativen Folgen für Unternehmen gewarnt. Die Gegenposition dazu kam unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund(DGB), der das Gesetz als wichtigen Schritt hin zur Stärkung der Tarifbindung verteidigte. Das Tariftreuegesetz knüpft die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes an Unternehmen an die Existenz eines Branchen-Tarifvertrages. Es ist im Mai 2026 in Kraft getreten.
Grundlage der Anhörung waren zum einen der Nationale Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung in Deutschland (21/7700(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag (21/585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke, in dem diese bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle fordert.
Für die BDA betonte Roland Wolf, durch das Tariftreuegesetz würden kleinere Haustarifverträge verdrängt, mit der Folge, dass sich vor allem kleinere und mittlere Unternehmen aus Vergabeverfahren zurückziehen würden. Das Gesetz entspreche nicht dem, was sich die Bundesregierung für den Bürokratieabbau vorgenommen habe, fügte seine Kollegin Mandy Reichel an.
Die Verdrängung von Haustarifverträgen bewertete auch der Rechtswissenschaftler Felix Hartmann (FU Berlin) als einen der negativen Aspekte des BTTG. Er betonte außerdem, dass die EU-Richtlinie zur Tarifbindung keine Ergebnispflicht enthalte, also keine zwingende Tarifbindung bei 80 Prozent der Betriebe erreicht werden müsse. Clemens Höpfner, Arbeitsrechtler an der Universität zu Köln, sagte, es sei primär Aufgabe der Tarifparteien selbst und nicht der Politik, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Tarifautonomie funktioniere aber nur dort, wo es starke Akteure gebe. Eva Kocher, die europäisches und deutsches Arbeitsrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) lehrt, warnte davor, die Wirkung des Gesetzes zu überschätzen. Die Bedeutung läge eher dort, wo es darum gehe, dass sich relevante Akteure für den Schutz der Tarifautonomie einsetzten.
Ein klares Votum für das BTTG kam vom DGB, dem Verein „Das Progressive Zentrum“ und dem Politikwissenschaftler Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung: Robby Riedel vom DGB nannte das BTTG einen „wichtigen Meilenstein“ zur Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen, kritisierte jedoch die Ausnahmeregelungen als „kontraproduktiv“. Tarifflucht verursache jedes Jahr einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 123 Milliarden Euro, so Riedel. Johanna Siebert vom Progressiven Zentrum legte den Fokus auf die „Basisarbeiter“, also Menschen in un- und angelernten Berufen. Für diese mache es einen sehr großen Unterschied, ob sie zu Tarifbedingungen arbeiten würden oder nicht. Sie plädierte wie auch Thorsten Schulten für eine Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen. In seiner derzeitigen Fassung sei die Wirkung des Gesetzes doch stark eingeschränkt, weil es unter anderem erst ab einer Betriebsgröße von 50.000 Beschäftigten gelte, kritisierte Schulten.