03.11.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 876/2026

Familien in der Grundsicherung

Berlin: (hib/CHE) Nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gehen längere Phasen des Leistungsbezugs nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Elternhaushalt mit ungünstigeren Ausbildungs- und Erwerbsverläufen der Kinder einher. Darüber hinaus geht ein längerer SGB-II-Leistungsbezug in der Jugend mit einem erhöhten Risiko einher, im Erwachsenenalter erneut SGB-II-Leistungen zu beziehen, wie die Bundesregierung in einer Antwort (21/8816(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/8516(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion zu Familien in der Grundsicherung schreibt.

Analysen auf Basis administrativer Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren 2008 bis 2010 hätten demnach gezeigt, dass Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren, deren Haushalte mindestens ein Jahr Leistungen bezogen, sich mit 19 Jahren seltener in einer Ausbildung befanden als Jugendliche mit kürzerem Bezug (24 gegenüber 28 Prozent). Danach würden sich keine Unterschiede in der Ausbildungsbeteiligung mehr zeigen, wohl aber ab dem Alter von 20 Jahren ein geringerer Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei längerem Leistungsbezug, so die Bundesregierung.

„Diese Befunde sind als statistische Zusammenhänge zu verstehen und lassen sich nicht als kausale Wirkung des elterlichen Leistungsbezugs interpretieren. Haushalte mit längerem Leistungsbezug unterscheiden sich bereits in ihrer sozio-ökonomischen Ausgangslage von Haushalten mit kürzerem Bezug, etwa beim Bildungs- und Berufsabschluss der Eltern sowie beim Migrationshintergrund. Solche Unterschiede können die Ausbildungs- und Erwerbschancen der Kinder unabhängig von der Dauer des Leistungsbezugs beeinflussen“, heißt es in der Antwort weiter.