Systematische Unterschiede bei der Krankenhausfinanzierung
Berlin: (hib/PK) Der Krankenhaustransformationsfonds und die mit der Krankenhausreform eingeführte Vorhaltevergütung müssen nach Angaben der Bundesregierung systematisch unterschieden werden. Nach der dualen Krankenhausfinanzierung entfielen die Betriebskosten der Krankenhäuser insbesondere auf die gesetzlichen Krankenkassen, die Investitionskosten der Krankenhausinfrastruktur auf die Länder. Die Vorhaltevergütung sei Bestandteil der laufenden Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser, heißt es in der Antwort (21/8851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8504(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Der Krankenhaustransformationsfonds sei hingegen für strukturverändernde Investitionen in Krankenhäuser eingerichtet worden. Damit unterstütze der Bund die Länder bei bestimmten strukturverändernden Investitionsvorhaben. Eine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds setzte voraus, dass die Länder das Vorhaben kofinanzieren. Unter Einbeziehung der Kofinanzierung der Länder ergebe sich insgesamt ein Fördervolumen von 50 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2035.